Kommunalwahl 2020 Unterlagen zur Stichwahl werden jetzt verschickt

Krefeld · Die meisten der 35 785 Krefelder Briefwähler haben auch die Unterlagen für den 27. September angefordert.

 Sind die Unterlagen ausgefüllt, sollten sie auch schnell in den Briefkasten geworfen werden.

Sind die Unterlagen ausgefüllt, sollten sie auch schnell in den Briefkasten geworfen werden.

Foto: picture-alliance/ dpa/Bernd Weißbrod

Am Sonntag, 27. September, wird es in Krefeld wie in vielen anderen NRW-Städten noch einmal spannend. Eine Stichwahl entscheidet darüber, ob Frank Meyer (SPD) weiterhin Oberbürgermeister bleibt. Oder ob seine Konkurrentin Kerstin Jensen von der CDU Chefin im Rathaus wird.

 Es ist zu erwarten, dass viele Krefelder schon vor dem Wahltermin von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen werden. Per Briefwahl. Im ersten Wahlgang am Sonntag stimmten von den 84 046 Bürgern, die sich an der OB-Wahl beteiligt haben, 32 892 per Briefwahl ab. Das sind  knapp 39,6 Prozent. Ähnlich hoch dürfte der Anteil der Briefwähler auch bei der Stichwahl sein.

Bei der Oberbürgermeisterwahl am vergangenen Sonntag erreichte Meyer 43,37 Prozent der Stimmen, Jensen kam auf 27,57 Prozent. Weil Meyer unter der absoluten Mehrheit blieb, wurde eine Stichwahl erforderlich. Zu dieser Stichwahl wird es aber  keine neuen Wahlbenachrichtigungen mehr geben. Die im Vorfeld der Kommunalwahlen bereits verschickte Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl weiter. Das Wahlamt der Stadt Krefeld bereitet sich derzeit auf die weitere Abwicklung der Stichwahl zur Oberbürgermeisterwahl vor.

Unterlagen werden ab Donnerstag in die Post gegeben

Wer also die Briefwahl für beide Wahlgänge beantragt hat (das sind die meisten der insgesamt 35 785 Krefelder, die Briefwahlunterlagen angefordert hatten), kann sich darauf einstellen, dass die Unterlagen ab Donnerstag in die Post gegeben und ihn oder sie schnell erreichen werden. So sollten sie bis spätestens Dienstag bei den Wahlberechtigten ankommen. Damit es mit dem Postweg klappt, sollten die Wähler ihre Unterlagen dann umgehend ausfüllen und in einen Briefkasten werfen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen für die Stichwahl müssen spätestens am Wahlsonntag, 27. September, um 16 Uhr im Briefkasten im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, eingegangen sein. Man kann sie natürlich auch selbst dort einwerfen.

Wer noch einen Antrag auf Briefwahl für die Stichwahl stellen möchte, weil er das vor dem ersten Wahlgang nicht getan hatte, wird ab dem (heutigen) Donnerstag wieder den Link auf der Internetseite www.krefeld.de mit dem Suchwort „Briefwahl“ finden, oder er kann dann zu den Öffnungszeiten (mit Mund-Nasen-Bedeckung) ins Briefwahlbüro im Seidenweberhaus kommen und dort die Unterlagen persönlich abholen.

Wer am 27. September im Wahllokal wählt, der sollte seine Wahlbenachrichtigung wieder mitbringen. Es reicht aber auch ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis) aus, sollte die Wahlbenachrichtigung nicht mehr greifbar sein. Wer nicht weiß, in welches Wahllokal er gehen muss, kann diese Info im Internet auf der Seite www.krefeld.de mit dem Suchwort „Wahlraumfinder“ abfragen.

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