Gartenstadt/Wohnstätte Gubener Straße: „Eine Partymeile gibt es dort nicht“

Die Wohnstätte äußert sich zum Streit zwischen Mietern in einer Immobilie an der Gubener Straße.

Gartenstadt. Vor zwei Wochen haben wir in der Stadtteil-Zeitung unter der Überschrift „Partymeile an Lärmschutzwand“ über einen Mieterstreit in einer Wohnstätte-Immobilie an der Gubener Straße in Gartenstadt berichtet. Auf den Bericht gab es zahlreiche Reaktionen. Aus Sicht der Wohnstätte wurden dabei viele Dinge nicht richtig dargestellt. Wir haben bei der Stadttochter nachgefragt.

Was steckt hinter dem Streit?

Thomas Siegert: Die Ursache für den Ärger ist ein bereits langjährig bestehender Mieterstreit.

Handeln die Mieter vertragswidrig?

Siegert: Aus unserer Sicht nicht. Die von den Mietern hergerichteten Bereiche sind im Eigentum von Straßen NRW. Bei einer im vergangenen Jahr gemeinsam mit Straßen NRW vorgenommenen Ortsbegehung wurden die Gärten nicht beanstandet. Einzig der Garten des Beschwerdeführers war verwildert und mit Unrat gefüllt.

Kann denn von einer Partymeile die Rede sein?

Siegert: Im Wohnumfeld der Gubener Straße sind im Laufe der vergangenen Jahre vier oder fünf privat genutzte Bereiche entstanden. Von einer Partymeile kann somit keine Rede sein, zumal diese in keinem direkten örtlichen Zusammenhang stehen. Manche Mieter haben zum Beispiel nur zusätzlichen Spielraum für ihre Kinder geschaffen.

Hat die Wohnstätte oft Ärger mit solchen Gärten?

Peter Schwarz: Die Wohnstätte hat in vielen ihrer Wohnanlagen auf eigenen Grundstücken ebenfalls Mietergärten. Diese werden von den Mietern gerne und meistens ohne Streit genutzt. Ein gemeinschaftliches Zusammensitzen von mehreren Mietern ist nicht zu beanstanden, solange keine Nachbarn gestört und die üblichen Regeln laut Hausordnung eingehalten werden.

Wie gehen Sie generell mit Mieterbeschwerden um?

Schwarz: Die Wohnstätte hat bereits im Oktober 2007 ein qualifiziertes Beschwerdemanagement eingeführt und ist beim Thema Mieterbeschwerden alles andere als untätig. Werden gravierende Vertragsverstöße gemeldet, werden diese grundsätzlich durch unsere Hausbetreuer vor Ort überprüft.

Was geschieht, wenn die Beschwerden berechtigt sind?

Siegert: In solchen Fällen werden die Störer abgemahnt.

Worum geht es denn meist, wenn Mieter streiten?

Siegert: Ruhestörung ist oft ein Thema. Nicht immer sind Lärmpegel, Uhrzeit oder die Art der Geräusche maßgeblich. Das Verhältnis der Mieter spielt oft eine entscheidende Rolle, ob Verhaltensweisen oder Vorkommnisse als Störung und Lärm wahrgenommen werden.

Wie gehen Sie mit Beschwerden um, die unberechtigt sind?

Siegert: Solche Beschwerden oder jene, die rein den persönlich-privaten Bereich betreffen, können wir nicht weiter verfolgen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort