Wenn im Garten Müllberge statt Blumen wachsen

Ein vermülltes Grundstück sorgt für reichlich Ärger im Stadtteil.

Oppum. Alte Autoreifen, morsche Holzbretter, verrostete Rasenmäher und Farbeimer, baufällige Hütten, randvoll mit Gerümpel und verkommene blaue Mülltüten samt Inhalt stapeln sich mannshoch.

Der 430 Quadratmeter große "Garten" hinter den Häusern an der Hochfelder Straße um Nummer 71 herum sieht aus wie eine Müllkippe.

Die Anlieger ärgern sich, denn der Eigentümer des vermüllten Grundstücks wohnt nicht dort, nutzt den Bereich lediglich als Lager für unbrauchbare Gegenstände aller Art.

"Wir wohnen nun über 50 Jahre hier", sagen Hildegard und Erich Stoyke. "Mit dem Wechsel der Eigentumsverhältnisse hat der Ärger vor einigen Jahren angefangen. Früher war alles in Ordnung."

Das Ehepaar pflegt den anliegenden Garten mit Rasenfläche, Obstbäumen und Blumen. "Wenn unser fünfjähriges Enkelkind hier spielt, haben wir Angst. Denn der Zaun, der das verkommene Grundstück einfassen soll, ist teilweise kaputt."

Sie vermuten auch, dass die Ratten, die in der Umgebung gesichtet wurden, aus dem Garten kommen.

Ängste haben auch die Nachbarn Tina und Frank Howar: "Wenn unser fünfjähriger Sohn hier spielt, fürchten wir, dass er sich verletzt. Letztens brach eine Hütte zusammen und der Müll, der sich bis unters Dach stapelte, kam raus. Bei Wind fliegen sogar Gegenstände durch die Luft."

Das Paar hat sich ans Umweltamt gewandt. "Daraufhin wurden je ein Camping- und Pritschenwagen und ein altes Auto entsorgt."

Doch die Müllberge sind nicht kleiner geworden. Mittlerweile ist der Schriftverkehr zwischen Familie Howar und einem Mitarbeiter des Umweltamtes fingerdick.

Auf ein weiteres Beschwerdeschreiben kam vom Amt am 27. März die Antwort: "Ihre Argumentation, von dem Grundstück gehe durch herumliegenden Müll eine Gefahr aus (Kinder könnten durch Wurfgeschosse verletzt werden) können wir nicht teilen. Es liegen keine Gründe für eine sofortige Vollziehung vor."

Erst wenn etwas passiert sei, könne man privatrechtlich gegen den Besitzer des Schutthaufens vorgehen.

Die Eigentümerin des "Gartens" sei jedoch aufgefordert worden, "die auf dem Grundstück liegenden Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen", heißt es in dem Schriftstück weiter. "Sollte die von mir gesetzte Frist verstreichen, werde ich eine Ordnungsverfügung erlassen."

Die Anlieger sind gespannt, ob sie ihre Gärten bald wieder mit Freude nutzen können, denn: "Es macht seit Jahren einfach keinen Spaß mehr, in den Garten zu gehen", sagt Erich Stoyke.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort