Uerdingens Zwangsehe mit Krefeld
1928 erfolgte der Zusammenschluss der eigenständigen Kommunen. Der Rheinstadt wurde unter anderem die Bücherei im Gemeinschaftsvertrag garantiert – der aber gilt nicht mehr.
Krefeld-Uerdingen. Die Unterstützer der Uerdinger Bücherei, die bekanntlich auf der Sparliste der Stadt steht, werden das gerne hören. Die Bibliothek sei "stets offen und in einem guten Zustand zu erhalten", der Bücherbestand "fortlaufend zu ergänzen und zu erweitern". So steht es geschrieben im Gemeinschaftsvertrag, der 1928 den Zusammenschluss der Städte Krefeld und Uerdingen regelte.
Allerdings - und das wiederum werden die Aktivisten nicht ganz so gerne hören - gilt der Vertrag schon längst nicht mehr. "Er hat nur noch Nostalgiewert", räumt auch Uerdingens Bezirksvorsteher Elmar Jakubowski ein. "Aber wir weisen gerne auf die Bestimmungen mit spitzem Finger hin."
Denn die Bücherei ist nur ein kleiner Bestandteil des Vertragswerkes, das auf fast 50 Buchseiten peinlich genau festgelegt, was in Uerdingen gebaut, ausgebaut bzw. erhalten werden muss. Die Verfassung der Stadt Krefeld-Uerdingen wurde darin genauso fixiert wie eine Wahlordnung oder das Kommunale Programm mit Uerdinger Forderungen. Der Tunneldurchstich am "Rheinbahnhof", wie es der Vertrag versprach, wurde erst fast 80 Jahre später, im Herbst 2008, verwirklicht. 1928 war dafür noch eine "Frist von drei Jahren" für die "Eisenbahnunterführung für Personen und Fuhrwerk vom Bahnhofsvorplatz zur Hochstadenstraße" eingeräumt worden.