Bremer Straße Kein Törchen, keine Pflicht zur Grünpflege

Die Stadt macht einen Rückzieher und will die wuchernden Pflanzen an der Bremer Straße jetzt von eigenen Arbeitern schneiden lassen.

Bremer Straße: Kein Törchen, keine Pflicht zur Grünpflege
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Irren ist menschlich. So, wie das jetzt Mitarbeitern der Stadtverwaltung und beim Amt für Grünflächen passiert ist. Bei der Information, wer das überwuchernde Grün an der Bremer Straße beseitigen muss, so dass der Radweg wieder befahren werden kann, haben sie danebengehauen. Nachdem sich ein Bürger beschwert hat, dass nicht die Anlieger, wie gemeldet, sondern die Stadt in der Pflicht sei, hat die WZ noch einmal nachgehakt und festgestellt: Der Bürger hat recht.

Zur Geschichte: Ein Foto zeigte das wuchernde Grün an der Bremer Straße. Ein Mitarbeiter des Fachbereichs Grünflächen hatte sich daraufhin vor Ort umgesehen und festgestellt: „Der Bewuchs stammt von einem der zahlreichen privaten Anlieger der Kieler Straße an diesen Radweg.“ Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt seien die Anlieger mit der Pflege des Geh- beziehungsweise Radweges betraut.

Christoph Lohmann als betroffener Anlieger der Kieler Straße wollte das so nicht stehen lassen. Er schrieb an die WZ: „Ich habe mit großer Verwunderung zur Kenntnis nehmen müssen, dass von Mitarbeitern der Stadt behauptet wurde, dass das Unkraut auf dem benannten Radweg von unserem Grundstück stammen soll. Dies ist definitiv nicht der Fall. Der Bewuchs entspringt den Fugen des städtischen Rad- und Gehweges. Als Anlieger der Kieler Straße sind wir ausschließlich für die Straßenreinigung sowie den Winterdienst der Kieler Straße zuständig.“

Und weiter berichtet er: „Zahlreiche Anrufe meinerseits zum Zustand der Bremer als auch der Kieler Straße wurden von der Verwaltung bislang schlichtweg ignoriert. Über einen Ortstermin hätte ich mich gefreut.“ Nach erneuter Überprüfung des Sachverhalts entschuldigt sich die Stadtsprecherin.

„Der WZ-Leser und Anwohner der Kieler Straße haben recht. Demzufolge möchte ich mich wegen unserer Antwort entschuldigen, die leider nur die allgemein übliche Situation wiedergegeben hat“, erklärt Angelika Peters. „Es handelt sich hier jedoch um einen Sonderfall, der nur einige Anwohner der Kieler Straße betrifft, die keinen separaten Zugang zur Bremer Straße — wie beispielsweise durch ein Gartentörchen — haben.“ Der dort gültige Bebauungsplan regele für diesen Fall, dass es für diese Bürger keine Erschließung zur Bremer Straße gibt und insoweit auch keine Anliegerpflichten entstehen.

Demzufolge habe dort tatsächlich die Stadt Krefeld als Eigentümerin in diesem Teilbereich die Reinigungspflicht. „Die Reinigung wurde nun in Auftrag gegeben und wird sofort erfolgen. Auch für die Zukunft wird der Bereich nun in die regelmäßige Pflege mit einbezogen“, erklärt Peters.

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