Eigentümerin darf Dachgeschoss nicht vermieten

Waltraud Hammer hat eine Wohnung gekauft. Im Gegensatz zu Nachbarn darf sie keinen Gewinn daraus ziehen.

Oppum. Mit dem Erscheinen des Gerichtsvollziehers ist vor wenigen Tagen das vorerst letzte Kapitel um die Dachgeschoss-Wohnung des Hauses Höppnerstraße 84 zugeschlagen worden. Der Gerichtsvollzieher kassierte 1300 Euro - für den Kostenvoranschlag einer Sanitärfirma fürs Abklemmen der Wasserleitung im Badezimmer. Denn weil diese Wohnung, die Waltraud Hammer gehört, gar keine Wohnung sein darf, braucht sie laut Vorschrift weder Bad noch Toilette. Das Abklemmen war von der klagenden Nachbarin durchgesetzt worden.

1970, als die Häuser errichtet wurden, war das noch ganz anders. Sie wurden mit jeweils vier Klingelschildern und ebenso vielen Briefkästen ausgestattet - also auch für die knapp 70 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnungen. Der Bauherr kassierte Wohnungsbau-Fördermittel, das Finanzamt Grundsteuer, natürlich auch für die Dachgeschoss-Wohnungen. Anfang 1990 kaufte Waldtraud Hammer im Haus zwei Wohnungen. Eine im Parterre für sich und die bis dahin stets bewohnte Dachgeschosswohnung, die als Kapitalanlage dienen sollte.

Sie vermietete sie, insgesamt dreimal. Ebenso oft wurde sie in den vergangenen 20 Jahren erfolgreich von einer Nachbarin verklagt, die irgendwann festgestellt hatte, das es sich beim Dachgeschoss lediglich um Teileigentum handelt.

Trotzdem vermietete sie die Wohnung immer wieder, so wie es zahlreiche andere in den Nachbarhäusern tun. Von den 30 Eigentümern des Komplexes besitzen zwölf nur Wohnungen, der Rest Wohnungen und Teileigentum. Die anderen Dachgeschosse sind von den Eigentümern selbst bewohnt oder vermietet worden.

Die informierte Nachbarschaft von der Höppnerstraße schüttelt ob der abstrusen Situation nur den Kopf. "Ich muss aber für das leerstehende Dachgeschoss weiterhin 190 Euro Nebenkosten pro Monat zahlen", sagt Waldtraud Hammer. Während der Rechtsstreitigkeiten machte ihr die klagende Nachbarin ein Angebot: Sie würde für Parterre- und Dachgeschoss-Wohnung 47000 Euro zahlen. Hammer lehnte dankend ab und verkaufte die Wohnung im Erdgeschoss anderweitig. Auf dem Dachgeschoss blieb sie sitzen.

Auch den Vorschlag ihrer Anwältin, sie möge um der Gerechtigkeit willen auch die anderen Teileigentümer aus den Dachgeschossen verklagen, ignorierte Waltraud Hammer. "Das hätte nur zu erhöhten Anwalts- und Prozesskosten geführt."

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