Wahl Bezirksvorsteher stellt sich nach nur drei Monaten neuer Wahl

Krefeld · Weil die Wahlzettel laut CDU nicht korrekt gewesen sind, lässt sich Sayhan Yilmaz erneut aufstellen.

 Sayhan Yilmaz hofft, dass er wieder sieben Stimmen der 13 Wahlberechtigten bekommt.

Sayhan Yilmaz hofft, dass er wieder sieben Stimmen der 13 Wahlberechtigten bekommt.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Nur dreieinhalb Monate nach der Wahl des neuen Bezirksvorstehers für den Krefelder Norden wird erneut gewählt. Am 26. Februar will sich der im November gekürte Bezirksvorsteher Sayhan Yilmaz erneut zur Wahl stellen.

Damit zieht der Bündnis-Grüne einen Schlussstrich unter eine Diskussion um richtige oder falsche Wahlzettel, die von CDU-Fraktionsmitglied Wolfgang Feld angestoßen worden war. Der hatte es für einen Verfahrensfehler gehalten, dass es auf den Wahlzetteln keine Möglichkeit gegeben hatte, ein Nein anzukreuzen. „Was Herr Feld angestoßen hat, möchte ich mit der erneuten Wahl entkräften“, sagte Yilmaz am Dienstag. Er ist zuversichtlich, dass er wieder sieben Stimmen der 13 Wahlberechtigten bekommen wird, da er seine eigene Fraktion, die SPD und die Linke hinter sich weiß. „Ich möchte trotzdem keine Zweifel an meiner Wahl lassen und klar zeigen, dass wir demokratisch vorgehen.“

Verwaltung sieht keinen
Grund für eine Wiederholung

Der Grüne hat bereits ein notwendiges Schreiben unterzeichnet, mit dem er zum 25. Februar seine Funktion niederlegt. Am Montag hatte er seine Fraktion über seine persönliche Entscheidung informiert. „Ich hatte gehofft, dass wir in der Bezirksvertretung vertrauensvoll zusammenarbeiten können“, sagte er mit Blick auf das Vorgehen von Feld. „Daran scheint man nicht interessiert zu sein.“

Der Fachbereich Recht der Stadtverwaltung Krefeld hatte die Wahl nach der Kritik aus der CDU geprüft und danach erklärt, dass „im Ergebnis der Wahl des Bezirksvorstehers kein Anlass für eine Wiederholung der Wahl besteht“. Die Wahlzettel seien zwar nicht korrekt gewesen. Allerdings habe das Oberverwaltungsgericht in anderen Verfahren entschieden, dass Verfahrensfehler, die für das Wahlergebnis ohne Bedeutung bleiben, keine Wiederholung der Wahl rechtfertigen.

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