Anger und Kohlplatzweg: Stadt bittet Anwohner zur Kasse

An den Kosten für Bauprojekte werden Anwohner mit bis zu fünfstelligen Summen beteiligt.

Krefeld. Gut zwei Jahre, nachdem sie Großbaustellen vor ihren Haustüren hatten, sollen Anwohner der Straße Anger und des Kohlplatzwegs dafür bald zur Kasse gebeten werden: Die Stadt rechnet gerade aus, wie hoch die so genannten Erschließungsbeiträge sind, die gezahlt werden müssen.

Exakte Werte lassen noch auf sich warten, doch schon jetzt ist klar: „Der Beitrag kann, abhängig von Höhe der Ausbaukosten und der Verteilungsfläche, fünfstellige Beträge erreichen“, sagt Stadtsprecherin Angelika Peters auf WZ-Anfrage.

Am Kohlplatzweg sind rund 250 000 Euro an Baukosten angefallen. Er war von der Westpreußenstraße bis einschließlich der südlichen Fahrbahnseite der Rathenaustraße ausgebaut worden.

Neben einer neuen Fahrbahn wurden beidseits Gehwege und neue Stellplätze für Fahrzeuge angelegt. Bäume wurden gepflanzt und neue Laternen aufgestellt. Ziel des Ganzen: Die Verkehrssicherheit in diesem Bereich zu erhöhen.

Immerhin mit 115 000 Euro zu Buche schlug der Ausbau der Straße Anger, von Weiden bis zum Beginn des Gehwegs. Auf einem gut 9,80 Meter breiten Streifen wurden Fahrbahn und beidseitige Gehwege erstellt. Es kamen neue Laternen, und auch der Abwasserkanal und Wasserleitungen wurden erneuert.

In einer Satzung, die die Stadt gerade im Amtsblatt veröffentlicht hat, sind all diese Anlagen aufgelistet, die in die Berechnung der Erschließungskosten einfließen. Erst dadurch hat der städtische Fachbereich Tiefbau eine Grundlage für eine Kalkulation.

„Aus den Gesamtbaukosten werden die beitragsfähigen Kosten herausgezogen. Von diesen sind rund 90 Prozent umlagefähig“, sagt Angelika Peters. Die Tiefbaufachleute müssen aber auch prüfen, welche Grundstücke in die Berechnung einbezogen werden. Dazu werden gemeinsam mit Vermessungstechnikern alle erforderlichen Werte ermittelt. Verteilt wird nach halber Grundstücks- und Geschossfläche. Erst dann steht die Höhe der Beiträge fest.

„Die betroffenen Grundstückseigentümer werden dann ein Informationsschreiben erhalten und die Gelegenheit bekommen, sich zu der Veranlagung der Erschließungsbeiträge zu äußern“, erläutert die Stadtsprecherin. Erst dann folge die endgültige Festsetzung.

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