Fischeln Kein Halteverbot auf der Kölner Straße

Krefeld. Auf der Kölner Straße wird zwischen Koch- und Virchowstraße in Richtung Zentrum kein Halteverbot ausgesprochen. In der Bezirksvertretung Süd fand der Antrag der Grünen keine Mehrheit.

 Zwischen Koch- und Virchowstraße in Richtung Zentrum darf weiter geparkt werden.

Zwischen Koch- und Virchowstraße in Richtung Zentrum darf weiter geparkt werden.

Foto: Dirk Jochmann

Ein Halteverbot wäre keine Lösung, argumentierte die Mehrheit und hofft auf den Umbau der Kölner Straße im Jahr 2017. Laut Bezirksvorsteherin Gisela Brendle-Vierke ist die „ganze Situation unerfreulich.

Da muss eine Lösung geschaffen werden.“ Brendle-Vierke hat eine Zwischenlösung, die in der Verwaltung aber nicht mitgetragen wird. Man könnte die Brachfläche an der Melanchthonstraße vorübergehend fürs Parken freigeben. vlo

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