Grundstück, Haus und Wohnung Stadt Krefeld weist auf Online-Service zur Zahlung der Grundsteuer hin

Krefeld · Die Änderungen zur Grundsteuer für Grundstücke, Haus oder Wohnung haben bei vielen Eigentümern für Verwirrung gesorgt. Zur vereinfachten Zahlung der Steuer bietet die Stadt Krefeld einen Online-Service an.

 Die Grundsteuer für Grundstücke, Haus oder die Eigentumswohnung kann anstelle von vier Zahlungen innerhalb des Jahres auch in einem Betrag am 1. Juli überwiesen werden.

Die Grundsteuer für Grundstücke, Haus oder die Eigentumswohnung kann anstelle von vier Zahlungen innerhalb des Jahres auch in einem Betrag am 1. Juli überwiesen werden.

Foto: dpa/Jens Büttner

Die Grundsteuer für Grundstücke, Haus oder die Eigentumswohnung kann anstelle von vier Zahlungen innerhalb des Jahres auch in einem Betrag am 1. Juli überwiesen werden, darauf weist die Verwaltung der Stadt Krefeld hin. Der Antrag auf „Änderung der Fälligkeit der Grundsteuer“ muss bis zum 30. September eines Jahres gestellt sein, um diese für das Folgejahr 2023 im Steuerverfahren zu berücksichtigen. Dieser Antrag kann online ausgefüllt und abgeschickt werden. Es ist aber auch möglich, das Formular beim Service-Team des Fachbereiches 21 – Finanzservice per E-Mail an [email protected] anzufordern.

Die Verwaltung der Stadt Krefeld empfiehlt den Bürgern grundsätzlich am Abbuchungsverfahren teilzunehmen. Für die einfache Variante der Abbuchung, die unabhängig von der Möglichkeit der Jahresfälligkeit besteht, haben sich laut Stadt inzwischen mehr als 75 Prozent aller Steuerpflichtigen in Krefeld entschieden – diese Quote steige zusehends.

(red)
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