Gesetzesänderung Stadt meldet sich zum Denkmalschutz

Nach Erscheinen des Artikels „Besitzer des alten Klärwerks fürchten um Denkmalschutz in NRW“ haben sich Stadt und Gestaltungsbeirat bei unserer Redaktion zu Wort gemeldet. In dem neuen Gesetzesentwurf ist die Unterschutzstellung nicht mehr vorrangiges Ziel und die fachliche Mitarbeit der Landschaftsverbände herabgestuft auf eine Anhörung.

Die Stadt weist darauf hin, dass die Untere Landschaftsbehörde in Krefeld nicht mit anderthalb Stellen plus Leitung (wie berichtet) besetzt sei, sondern mit vier in der Sachbearbeitung des Denkmalschutzes (inklusive Leitung), einer Stelle für Digitalisierung von Daten plus einer Assistenz (2/3 Stelle). Nach Informationen der WZ wird eine der Fachstellen in naher Zukunft frei. Ob sie mit einer solch fachlich qualifizierten Kraft wieder besetzt werden kann, wird sich zeigen. Erst recht, wenn der Gesetzesauftrag sich – wie geplant – ändern wird.

„Wir wünschen uns auch künftig einen funktionierenden Denkmalschutz, so wie wir ihn heute haben“, erklärt Stadtsprecher Timo Bauermeister. Erhalt und Bewahrung des baukulturellen Erbes der Stadt sei zu einer immer wichtigeren Aufgabe geworden. Der Unteren Denkmalbehörde sei es gelungen, die Zahl der Eintragungen in die Denkmalliste deutlich zu erhöhen, auf heute 1060 Unterschutzstellungen.

Die 2020 abgeschlossene Evaluation des gültigen Denkmalschutzgesetzes hatte in NRW grundsätzlich wesentliche Mängel beim Vollzug des Gesetzes festgestellt, die vor allem durch zu wenig oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal bei den Unteren Denkmalschutzbehörden bedingt seien. Ansonsten habe sich das Gesetz aber „als gut bewährt“.

Auch der Gestaltungsbeirat habe größte Sorgen bezüglich einer zukünftigen Novellierung des Denkmalschutzgesetzes, erklärt Vorsitzender Rainer Lucas. Die Entscheidungshoheit über den Erhalt wichtiger baugeschichtlich relevanter Gebäude werde dann nur noch allein bei den Kommunen und Städten liegen. Die Identität, die Geschichte einer Stadt, eines Ortes hänge unmittelbar mit den Denkmälern zusammen. „Hierbei stellt sich dann die Frage, welche Fachleute über den Erhaltungswert und dem Schutz von wichtigen Gebäuden einer Stadt zu befinden haben?“, so Lucas weiter. Eine Abkehr von der bisherigen Gesetzesgebung sei äußerst schädlich für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in NRW und gefährde den Erhalt der Denkmäler.

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