Gericht Staatsanwältin: Vom Jobcenter 2700 Euro erschlichen

Dem 26-jährigen Krefelder wird vorgeworfen, Sozialleistungen bezogen zu haben, ohne seine Einkünfte anzugeben.

Gericht: Staatsanwältin: Vom Jobcenter 2700 Euro erschlichen
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Die Staatsanwältin legt dem 26-jährigen Krefelder zur Last, vom Jobcenter Krefeld „unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zu Unrecht“ Leistungen in Höhe von 2700 Euro bezogen zu haben. Er habe zwischen 2013 und 2014 neun Monate lang seine Einkünfte aus 450-Euro-Jobs bei verschiedenen Reinigungsfirmen verschwiegen, um sich eine „zusätzliche Einnahme zu erschließen“.

Der Angeklagte bestritt am Mittwoch den Vorsatz vor dem Amtsgericht. Er sei davon ausgegangen, dass sein Arbeitgeber seine Beschäftigung wie vereinbart beim Jobcenter meldet. Außerdem habe ihm dieses monatlich wechselnde und geringere Beiträge ausgezahlt als angekündigt. Daher habe er angenommen, dass seine Einkünfte bereits mit den Leistungen verrechnet seien.

Seine Jobcenter-Berater sehen das anders. „Wenn ich gewusst hätte, dass er einen Job hat, hätte ich ihn abgemeldet und nicht weitervermittelt“, sagte einer der Zeugen. In den Beratungsgesprächen sei jedoch nur von Jobchancen die Rede gewesen, aber nie von einer Aufnahme der Arbeit. Ein zweiter Zeuge berichtete, dass erst ein Datenvergleich der Versicherung das Jobcenter auf die Spur der ungerechtfertigten Zahlung gebracht habe. Auch habe der Mann trotz Aufforderung bisher nichts zurück gezahlt.

Der Beschuldigte gab auf Befragen der Richterin zu, seine Anträge beim Jobcenter nicht richtig gelesen und möglicherweise falsch ausgefüllt zu haben. Außerdem sehe er ein, dass er das Jobcenter persönlich habe über seine Einkünfte informieren müssen. Ob nur naiv oder vorsätzlich — der Angeklagte wird das Geld zurückerstatten müssen. „Wenn ich einen Fehler gemacht habe, muss ich dafür gerade stehen“, zeigte er Einsicht. Allerdings könne er das Geld nur in Raten zurückzahlen.

Die Richterin will seine Aussagen zunächst überprüfen, weil ihm im Fall des gewerbsmäßigen Betrugs eine sechsmonatige Haftstrafe droht. Schließlich habe er sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen. Sie will daher anhand seiner Kontoauszüge seine exakten Einnahmen prüfen, seine Arbeitsverträge einsehen und seine frühere Chefin zu den Vereinbarungen vernehmen lassen. Bis dahin ist die Verhandlung ausgesetzt.

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