Staatsanwältin fordert dreimal lebenslänglich

Im Prozess um den Mord an einem 79-jährigen Krefelder soll nächste Woche Mittwoch das Urteil fallen.

Staatsanwältin fordert dreimal lebenslänglich
Foto: dpa

Dreimal lebenslänglich forderte die Staatsanwältin am Dienstag im Prozess um den Mord am 79-jährigen Hans Werner L. aus Krefeld. Für zwei weitere Angeklagte forderte sie Haftstrafen von 14 und fünf Jahren.

Sie sah es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten den Tod des Rentners herbeigeführt hätten oder dessen Todeskampf zumindest mitbekommen und in Kauf genommen hätten. Nur Johann S. (27) aus Krefeld war nicht in der Wohnung. Er habe bei dem geplanten Raubüberfall aber ebenso eine tragende Rolle gespielt. Denn er habe sich als Paketbote ausgegeben, um das Opfer dazu zu bringen, die Tür zu öffnen. Danach sei er zum Auto auf der Straße zurückgegangen und habe als Fahrer auf seine Komplizen gewartet. Er habe sich daher eines Raubes in Mittäterschaft und eines Einbruchs an einem anderen Datum strafbar gemacht.

Anders bei Przemyslaw F. (35), Iwona G. (53), beide aus Krefeld, Mariusz F. (42) aus Bochum und Jerzy S. (40) aus Solingen: Dadurch, dass es in den vergangenen Wochen des Verfahrens hauptsächlich um die Schuldfähigkeit der Angeklagten gegangen sei, habe fast in Vergessenheit geraten können, wo eigentlich der Schwerpunkt lag: „Dass ein Mann von fast 80 Jahren brutal ermordet wurde“, fasst die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zusammen. Für die Anklagevertreterin steht fest, dass die drei männlichen Angeklagten den Mann in seiner Wohnung mit Panzerband gefesselt und ihm sogar das Gesicht verklebt hatten. Die Nasenlöcher ließen sie frei, steckten ihm aber einen Knebel so tief in den Mund, dass Hans Werner L. langsam erstickte.

In der kleinen Wohnung habe niemand die Augen vor dem Todeskampf des Mannes verschließen können. Die Aussagen einiger Angeklagter, dass sie davon nichts mitbekommen hätten, seien reine Schutzbehauptungen. Für die Angeklagten hätte auch gar kein Grund bestanden, den Rentner leben zu lassen. Denn sie alle trugen keine Masken. „Wieso sollte Herr L. da überleben, damit er sie später besser identifizieren kann?“, fragte die Staatsanwältin rhetorisch.

Anwalt einer der des Mordes an einem 79-Jährigen Krefelder Angeklagten

Die Fäden in der Hand gehabt habe Iwona G.. Sie hätte das Opfer zuerst ausspioniert und dann in einem Krefelder Kiosk Mittäter für den Raub gesucht und gefunden. Der einzige, der für seine Aussagen nach der Festnahme noch einen Bonus bekam, war Marius F.. Er hatte einige Mitangeklagte schwer belastet und soll daher nicht lebenslänglich, sondern 14 Jahre hinter Gitter.

Die Verteidiger widersprachen den Mordvorwürfen gegen ihre Mandanten. So betonte die Verteidigerin von Jerzy S., dass man wohl kaum die Nasenlöcher frei gelassen hätte, wenn die Angeklagten mit Tötungsabsicht gehandelt hätten. Ein anderer Anwalt sagte, dass auch nach der Beweisaufnahme unklar sei, wie sich die Geschehnisse wirklich in der Wohnung abgespielt hätten. „Viele Dinge bleiben im Dunkeln.“ Sie beantragten beim Gericht milde Freiheitsstrafen ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Nur für Marius F. wurden nicht mehr als sechs Jahre und für Johann S. nicht mehr als drei Jahre beantragt. Das Urteil soll am nächsten Mittwoch, 10. Januar, verkündet werden.

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