Staatsanwältin fordert dreimal lebenslänglich
Im Prozess um den Mord an einem 79-jährigen Krefelder soll nächste Woche Mittwoch das Urteil fallen.
Dreimal lebenslänglich forderte die Staatsanwältin am Dienstag im Prozess um den Mord am 79-jährigen Hans Werner L. aus Krefeld. Für zwei weitere Angeklagte forderte sie Haftstrafen von 14 und fünf Jahren.
Sie sah es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten den Tod des Rentners herbeigeführt hätten oder dessen Todeskampf zumindest mitbekommen und in Kauf genommen hätten. Nur Johann S. (27) aus Krefeld war nicht in der Wohnung. Er habe bei dem geplanten Raubüberfall aber ebenso eine tragende Rolle gespielt. Denn er habe sich als Paketbote ausgegeben, um das Opfer dazu zu bringen, die Tür zu öffnen. Danach sei er zum Auto auf der Straße zurückgegangen und habe als Fahrer auf seine Komplizen gewartet. Er habe sich daher eines Raubes in Mittäterschaft und eines Einbruchs an einem anderen Datum strafbar gemacht.
Anders bei Przemyslaw F. (35), Iwona G. (53), beide aus Krefeld, Mariusz F. (42) aus Bochum und Jerzy S. (40) aus Solingen: Dadurch, dass es in den vergangenen Wochen des Verfahrens hauptsächlich um die Schuldfähigkeit der Angeklagten gegangen sei, habe fast in Vergessenheit geraten können, wo eigentlich der Schwerpunkt lag: „Dass ein Mann von fast 80 Jahren brutal ermordet wurde“, fasst die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zusammen. Für die Anklagevertreterin steht fest, dass die drei männlichen Angeklagten den Mann in seiner Wohnung mit Panzerband gefesselt und ihm sogar das Gesicht verklebt hatten. Die Nasenlöcher ließen sie frei, steckten ihm aber einen Knebel so tief in den Mund, dass Hans Werner L. langsam erstickte.