St. Martin bleibt gebührenfrei

Erklärung ist verwirrend. Keine Kosten für Brauchtum.

Krefeld. Ursprünglich sollte mit dem Formblatt einer Veranstaltererklärung alles einfacher werden. Doch erst einmal sorgt es für Verwirrung und Unsicherheit unter den Vereinen und Veranstaltern.

Wie die WZ berichtete, verschickt das Krefelder Straßenverkehrsamt seit April diese Erklärung. Sie geht auf eine gesetzliche Neuregelung des Bundesverkehrsministeriums zurück. In dem städtischen Schreiben heißt es unter Punkt 3: "Soweit die zuständigen Behörden aus Anlass der Veranstaltung Aufwendungen für besondere Maßnahmen erlangen können, verpflichte ich mich diese zu erstatten."

Die Stadt erklärt dazu, dass dies im Vorfeld der Veranstaltung ein Hinweis darauf sei, dass nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Inanspruchnahme des Veranstalters für kostenpflichtige Verwaltungs- und Behördenleistungen möglich ist.

"Ich habe unseren Mitgliedern gesagt, dass sie das erstmal nicht unterschreiben sollen", sagt Hans-Jürgen Herzog, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Krefelder Bürgervereine (AKB), die 27 Mitgliedsvereine vertritt. Jetzt aber hat mit Dießem der erste Bürgerverein die Erklärung unterschrieben.

Der Fachbereich Tiefbau der Stadt legte in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses eine lange Liste der Veranstaltungen vor, für deren Absperrungen die Stadt künftig Gebühren erheben will. Rund 40 000 Euro will der Fachbereich künftig daraus einnehmen. Pro Arbeitsstunde von Tiefbau-Mitarbeitern werden 40 Euro in Rechnung gestellt.

In der Vorlage heißt es: Die im Rahmen der Absperrmaßnahmen erbrachten Leistungen sind grundsätzlich nur noch gegen Kostenerstattungen durchzuführen."

Ausgenommen bleiben davon Brauchtumsveranstaltungen wie die Martinszüge, Schützenfeste, Kirmes, Karneval, Weihnachts- und historische Märkte.

Am Donnerstag betonten Stadt und die Polizei Krefeld, dass sie für die beantragten St.Martinsumzüge keine Gebühren erheben und auch keine Erstattung von Aufwendungen geltend machen würden. Die Veranstalter werden durch die zuständige Straßenverkehrsabteilung des Fachbereichs Ordnung mit einem gesonderten Anschreiben über diesen Sachstand informiert.

Auf neue Gebühren müssen sich aber folgende Veranstalter einstellen, auch wenn das Tiefbau-Papier noch nicht beschlossen ist: Wochenmärkte, Flachsmarkt, Trödelmarkt Sprödentalplatz, Pferderennen, Triathlon, Radrennen, Fußball, sonstige Sportveranstaltungen, Frühlings-, Straßen- und Stadtteilfeste. Interessant an der Liste ist, dass auch Vernastaltungen wie die große Straßenmodenschau und die Absperrungen für Krötenwanderungen drauf stehen.

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