Sparkasse Gera verweigert Krefelder Rentnerin 10000 Euro
Erika Reiners hat drei Sparbücher aus dem Deutschen Reich wiedergefunden. Das aktuelle Guthaben ist beträchtlich. Ob sie es bekommt, ist allerdings ungewiss.
Erika Reiners weiß nicht, ob sie lachen oder weinen soll. Vor zwei Monaten hat die Rentnerin beim Durchstöbern alter Unterlagen drei Sparbuchurkunden aus dem Deutschen Reich gefunden. Die Bücher aus den Jahren 1934 und 1942 stammen aus Gera, der Geburtsstadt von Reiners in Thüringen.
Mit den Sparbüchern verbindet die 76-Jährige viele persönliche Erinnerungen. Die anfängliche Freude über die Schriftstücke war jedoch schnell wieder verflogen.
Das Gesamtguthaben der drei Urkunden beläuft sich ohne Verzinsung auf insgesamt 507,78 Reichsmark (RM). Umgerechnet in Euro handelt es sich inklusive Zinsen heute um ein Guthaben von rund 10000 Euro. Diesen Wert hat die Bundesbank im WZ-Auftrag errechnet. Ob Reiners einen Anspruch auf das Geld hat, ist allerdings umstritten.
Die Vorgeschichte: Erika Reiners wohnt seit 1955 in Krefeld, zuvor hat sie in Gera gelebt. Die drei Sparbücher der Stadtsparbank Gera und der Thüringischen Staatsbank wurden einst von ihren Großeltern und Paten angelegt. Bei dem Umzug nach Krefeld hat die Rentnerin die Unterlagen damals mitgebracht, allerdings sind sie schnell in Vergessenheit geraten.
„Ich war ja nicht mehr in der damaligen DDR, da habe ich gedacht, dass man die Bücher hier auch nicht mehr verwenden kann“, erinnert sich Reiners. Seit 1999 lebt sie von einer sehr kleinen Rente. „Ich hoffe sehr, dass ich von dem Geld noch etwas bekomme. Ein kleines Zubrot zu meiner nicht so üppigen Rente wäre schön.“
Mit einem Schreiben hat sich Erika Reiners an die Sparkasse Gera-Greiz gewandt, die Rechtsnachfolgerin der Stadtsparbank Gera. Sie bat um Auszahlung des Geldes. Der Antrag wurde von der Sparkasse Gera-Greiz abgelehnt. In ihrer Stellungnahme beruft sich die Bank auf eine am 31. Dezember 1992 abgelaufene Frist.
Wörtlich heißt es: „Zu einem Antrag auf Umwandlung von RMGuthaben war nach Erteilung einer Guthabenbescheinigung die Einreichung der dem Inhaber übersandten Erklärung bei den dafür zuständigen Kreditinstituten erforderlich. Erfolgte die Rückgabe der Guthabenbescheinigung nicht rechtzeitig bis zum 31.Dezember 1992, war das RM-Guthaben erloschen.“
Die Sparkasse bezieht sich zudem auf die Altguthaben-Tilgungsverordnung, nach der eine Auszahlung heute nicht mehr möglich ist. Laut Markus Feck, Jurist der Verbraucherzentrale, versteckt sich die Sparkasse hinter einer Verordnung, die in diesem Zusammenhang keine Relevanz hat.
„Hier geht es um Sparguthaben, nicht um irgendwelche Anteile. Das Sparguthaben gehört einem allein, da gibt es keine Mitberechtigten. Die Verordnung ist in dieser Sache nicht anwendbar“, erläutert Feck.
Die Sparkasse Gera-Greiz wollte sich bei einer telefonischen WZ-Anfrage nicht zu dieser Angelegenheit äußern. Nach Einschätzung des Experten der Verbraucherzentrale ist eine Auszahlung des Geldbetrages verpflichtend, wenn die Sparbücher nach der Währungsreform 1948 von Reichsmark aktiv in Westdeutsche Mark umgestellt wurden.
Der Stempel, der eben diese Umstellung belegt, ist in allen drei Büchern von Reiners vorhanden. „Deshalb kann auch nicht Verjährung argumentiert werden“, sagt Feck. Zweifelhaft ist allerdings, ob Reiners überhaupt die Kraft hat, ihr Recht durchzusetzen — notfalls auch vor Gericht. Das Geld für anfallende Prozesskosten hat die 67-Jährige definitiv nicht.
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