Späte Einsicht für die Krefelder

Bundesverwaltungsgericht stoppt Bau der Stromtrasse

Krefeld. Was für eine Klatsche für die Bezirksregierung: Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Düsseldorfer zum Bau der Höchstspannungsfreileitung im Krefelder Westen kassiert. Gegen diese war seinerzeit ein Sturm der Entrüstung losgebrochen — mit Recht, wie sich nun zeigt. Teilweise sind die Strommasten nur 30 Meter von der Bebauung entfernt errichtet und Fakten geschaffen worden. Doch mit dem Bau ist jetzt erst einmal Schluss. Und das ist gut so. Denn nun besteht die Chance, von unabhängiger Seite untersuchen zu lassen, wie belastend die Stromtrasse tatsächlich ist.

Die rechtswidrige Entscheidung der Bezirksregierung, die die Richter erkennen, ist nicht die erste gravierende Fehlbeurteilung der Behörde, die Krefeld unmittelbar betrifft. Auch beim Bau der Kohlenmonoxid-Pipeline von Dormagen zum Chemiepark in Uerdingen sind massive Mängel bekannt geworden, aufgrund derer das Planfeststellungsverfahren neu aufgerollt werden musste. Freilich hat auch Bayer seinen Teil dazu beigetragen, indem das Unternehmen von der genehmigten Trasse abwich und andere als die genehmigten Materialien verwendete. Aber auch die Bezirksregierung hatte nach Ansicht des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts falsch gehandelt und die Bodenbeschaffenheit nicht ausreichend untersucht. Konkret geht es um die Erdbebensicherheit der Gasleitung. Sie kann so, wie sie verlegt worden ist, zwar durchaus erdbebensicher sein. Aber ausreichend nachgewiesen ist es nicht.

Nicht nur bei der Pipeline ist mit Bayer Material Science ein Unternehmen durch die Fehlentscheidung aus Düsseldorf zunächst gut weggekommen. Diesmal ist es die Firma Amprion, die auf rund 7,5 Kilometern Strecke in Krefeld 60 bis 70 Meter hohe Strommasten, 23 an der Zahl, errichtete. Dass sie ihre 380-Kilovolt-Leitung nun gar nicht, andernorts oder teilweise unterirdisch verlegen muss, ist allerdings mit der Entscheidung aus Leipzig noch nicht gesagt. Wenn eine Umweltverträglichkeitsstudie grünes Licht signalisiert, wird weitergebaut. Sicher ist nur eines: Ein Neuantrag würde heute so nicht mehr genehmigt, da die Strahlenschutzverordnung die Überspannung von Wohngrundstücken nicht mehr zulässt. Das zeigt, dass auch der Gesetzgeber Bedenken hatte. Für die Krefelder zu spät.

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