Gestaltung im Einzelhandel : Er kontrolliert die Schaufenster in Krefeld
Krefeld Blinkende Schriftzüge, abgeklebte Fenster, überdimensionierte Werbung – das ist in Krefeld in der Innenstadt verboten. Doch wie wird es kontrolliert?
Blinkende Schriftzüge, abgeklebte Fenster, überdimensionierte Werbung – das ist in Krefeld in der Innenstadt verboten und seit vielen Jahren durch die Stadtverwaltung in der Werbeanlagensatzung und in den Gestaltungsleitlinien geregelt. Damit reagiert die Stadt offensichtlich auf die in der WZ geäußerte Kritik der Immobilienmaklerin Ute Becker-Wittig. In unserem Artikel zu den Einzelhandelsflächen in Krefeld und leerstehenden Ladenlokalen hat sie erklärt, dass die Rahmensatzung für Werbung nicht mehr eingehalten werde. Wortwörtlich sprach sie davon, dass manche Geschäfte aussehen wie Kirmesbuden. Entsprechend müsse der Innenstadtkoordinator in die Pflicht genommen werden.
Laut Stadt sei dieser, Thomas Brocker, mit seinem Team auch in diesen Tagen wieder auf Ostwall, Hochstraße und Co. unterwegs, um Gebäude zu sichten und Gespräche mit Einzelhändlern zu führen. Das Vorgehen hat Konzept, heißt es. Die Stabsstelle Innenstadt wolle dabei kooperativ wirken und Verstöße im Dialog regeln, um Vertrauen für weitere Themen zu schaffen. Erst, wenn nach der Aufklärung nicht reagiert werde, würden die Einzelhändler bei der städtischen Stelle angezeigt und müssten mit Strafen rechnen. „Wir erleben im Gespräch, dass viele Eigentümer die Werbeanlagensatzung und die Gestaltungsleitlinien nicht kennen, im Gegenzug aber sehr dankbar sind, wenn wir sie darüber informieren“, schildert Brocker. „Wir haben deswegen im letzten Jahr in mehreren Sprachen Informationsflyer in der Innenstadt verteilt. Auch aufsuchende Angebote halten wir für effektiv.“
Dass diese wirkten, zeigten die Zahlen. Im vergangenen Jahr war die Stabsstelle demnach gegen Leuchtreklame vorgegangen. Mehr als 70 blinkende Anlagen verschwanden angeblich anschließend aus dem Stadtbild. Im Moment stünden 36 Geschäfte auf der Liste.