Sexuelle Übergriffe: Zeugin gesteht Strafanzeige auf Zuruf

Krefeld. Im Mai versuchte das Amtsgericht schon einmal, Licht in einen mutmaßlichen sexuellen Übergriff und eine Körperverletzung vor eineinhalb Jahren zu bringen. Angeklagt ist ein 45-Jähriger aus dem Trinkermilieu am Lutherplatz.

Die Erstverhandlung blieb ohne Erfolg, weil Zeugen wegen Falschaussagen und teils alkoholbedingter Erinnerungslücken nicht zur Wahrheit beigetragen haben und andere der Verhandlung gleich ganz ferngeblieben sind.

Das Gedächtnis hat sich bei den damals angehörten Zeugen in der wieder aufgenommenen Verhandlung nicht gerade verbessert. Auch die Aussagen der neuen Zeugen sind eher Muster ohne Wert. So will sich die vermeintlich Hauptgeschädigte, die sich derzeit aus anderen Gründen in Haft befindet, nicht an sexuelle Übergriffe des Angeklagten erinnern können.

Laut Polizei hatte sie zur Tatzeit 2,1 Promille Alkohol im Blut. Die Anklage kam erst durch die Polizei zustande, die von Angehörigen der Szene gerufen wurde. Auf die Frage des Richters, ob die Geschädigte die Tat als erledigt betrachte, antwortete sie: „Es passiert doch so viel jeden Tag.“ Als er wissen wollte, ob sie mit einer Therapie wegen ihrer Alkoholsucht versucht habe, meinte sie, ihre gegenwärtige Haft sei die beste Therapie.

Die als Zeugin des sexuellen Übergriffs geladene Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der er drei von fünf Kindern hat, gestand, bei der ersten Anhörung durch die Polizei gelogen zu haben. Sie habe den Vorfall nicht selbst gesehen, sondern sei von einer anderen Frau zur Falschaussage verleitet worden. Einen Rückzug machte sie außerdem als selbst Geschädigte beim Vorwurf der Körperverletzung durch einen Tritt des Angeklagten gegen ihre Hüfte. Dafür kämen neben ihrem Ex-Lebensgefährten auch zwei andere Beteiligte in Frage. Auch bei dieser Zeugin wurde damals ein hoher Blutalkoholwert von 2,4 Promille gemessen.

Am 15. November steht die Fortsetzung der Verhandlung an. Dann sollen weitere Augenzeugen und Polizeibeamtinnen gehört werden. wop

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