Sexuelle Nötigung: Opfer bricht in Tränen aus

Weil er eine 16-Jährige an Brust und Gesäß fasste, erhielt ein Krefelder (25) eine Bewährungsstrafe.

Krefeld. Zu neun Monaten Haft auf Bewährung hat das Jugendschöffengericht Krefeld einen 25-jährigen Krefelder wegen sexueller Nötigung in einem minder schweren Fall verurteilt. Außerdem muss er 300 Euro Entschädigung an das Opfer zahlen. Das Gericht war zu der Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte im April 2008 einer damals 16-Jährigen an Brust und Po gefasst hat.

Am Abend war die junge Frau mit ihrem Hund auf der Hülser Schulstraße unterwegs zur Bahn, als plötzlich ein Auto neben ihr anhielt. Daraus habe sie ein Mann auf ihren Hund angesprochen. Einen Moment später sei er ausgestiegen und habe ihr Komplimente gemacht.

Als sie darauf nicht einging und weiter gehen wollte, sei sie vom Täter an der Hand festgehalten worden. Dann habe er sie an Brust und Po begrabscht. Dabei konnte sich die 16-Jährige losreißen und weiter laufen. Der Täter stieg wieder in sein Auto ein und hielt noch einmal vor dem Opfer und rief ihr aus dem Auto eine Entschuldigung zu. Die Schilderung vor Gericht fiel dem Opfer sichtlich schwer. Der Vorsitzende Richter unterbrach kurzzeitig die Verhandlung, um der in Tränen ausgebrochenen jungen Frau eine Pause zu geben.

Der Angeklagte selbst behauptete mit der Sache nichts zu tun und erst durch ein Schreiben der Polizei von dem Vorfall erfahren zu haben. Das Opfer hatte sich allerdings sofort das Kennzeichen in ihrem Handy notiert und den Angeklagten bei der Polizei auf einem Foto und auch im Gerichtssaal wieder erkannt.

Mit dem Urteil blieb das Gericht hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von einem Jahr auf Bewährung zurück. Der Verteidiger forderte für seinen Mandanten einen Freispruch. In seinem Abschlussplädoyer versuchte er, mit einem Hinweis auf einen kleinen schwarzen Fleck an der Lippe des Täters, welchen das Opfer nicht einwandfrei wiedergeben konnte, Zweifel an der Schuld seines Mandanten zu wecken. Außerdem kritisierte er die Ermittlungen der Polizei als untauglich. Denn bei der Fotovorlage erkannte das Opfer den Täter schon auf dem zweiten Bild und bekam danach keine weiteren Bilder zu sehen. Das Gericht mochte dieser Argumentation nicht folgen und stützte sich auf die genaue Aussage des Opfers und sprach von einer "Schutzbehauptung" des Täters, der sagte, dass auch andere Leute vielleicht sein Auto benutzt haben könnten.

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