Service: Stadtverwaltung macht lange Weihnachtsferien

Zwischen dem 22. Dezember und 2. Januar 2015 bleiben Dienststellen geschlossen.

Auch in diesem Jahr wird die Krefelder Stadtverwaltung um Weihnachten und Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben.

Auch in diesem Jahr wird die Krefelder Stadtverwaltung um Weihnachten und Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Auch in diesem Jahr wird die Krefelder Stadtverwaltung um Weihnachten und Neujahr in weiten Bereichen geschlossen bleiben. Diesmal dauern die Betriebsferien vom 22. Dezember bis einschließlich 2. Januar. Erster regulärer Öffnungstag im neuen Jahr ist Montag, 5. Januar.

Nicht von dieser Regelung betroffen sind die städtischen Bäder und Eishallen sowie Kultureinrichtungen einschließlich Mediothek, sie werden auch in der Woche vor und zwischen den Feiertagen öffnen. Die Mediothek bleibt allerdings am Samstag, 27. Dezember, zu.

Natürlich wird die Feuerwehr ganz normal im Dienst sein, die Verkehrssicherung sowie der Winterdienst je nach Erfordernis und Wettersituation. Die Volkshochschule macht ebenfalls Betriebsferien im genannten Zeitraum, bietet aber einen Service für Anmeldungen und Informationen zum Programm am 22. und 23. Dezember, jeweils von 10 bis 12.30 Uhr im VHS-Haus am Von-der-Leyen-Platz, an.

Bürgerservice, Finanzservice, Ordnungsbehörde, die Fachbereiche Gesundheit, Soziales und Jugendhilfe sowie weitere publikumsrelevante Dienststellen der Krefelder Stadtverwaltung werden nur für Notfälle einen Bereitschaftsdienst einrichten. Das Standesamt bietet einen Notdienst zur Beurkundung von Sterbefällen am 23. und 30. Dezember, jeweils von 8.30 bis 12.30 Uhr im Stadtpalais, an.

Die Abteilung Friedhöfe im Fachbereich Grünflächen öffnet für Bestattungen zu den gewohnten Dienstzeiten.

Nur in dringenden und unabweisbaren Notfällen können fertige Ausweise und Reisepässe am 22., 23., 29. oder 30. Dezember sowie am 2. Januar, in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr im Fachbereich Bürgerservice im Rathaus, Von-der-Leyen-Platz 1, abgeholt werden.

Der Bürgerservice weist darauf hin, dass ein unabweisbarer Notfall nur dann vorliegt, wenn man kurzfristig eine Reise antreten möchte und dazu dringend ein gültiges Dokument benötigt. Zum Nachweis der Dringlichkeit müssen entsprechende Reiseunterlagen (Flugticket oder ähnliches) vorgelegt werden. Es können dann aber nur vorläufige oder bereits abholbereite Dokumente ausgehändigt werden. Auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de kann man sich erkundigen, ob mit einem vorläufigen Dokument die Einreise sichergestellt ist. Die Krefelder Straßenverkehrsbehörde bietet keinen Notdienst zur Kraftfahrzeug-Zulassung an.

Wer absehen kann, dass er eine Dienstleistung der Stadtverwaltung Krefeld benötigt, sollte den Behördengang vor dem 20. Dezember erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Die genauen Öffnungszeiten und die Notdienste werden von der Stadt kurz vor den Feiertagen veröffentlicht. Sie werden dann auch bis Neujahr auf der Homepage der Stadt stehen.

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