Stadtplanung Seidenweberhaus: Wagener beklagt geheime Absprachen

Stadt weist Vorwurf „weicher Zusagen“ an Leendertz energisch zurück. Expertise: Eine Ausschreibung ist nicht erforderlich.

Das Seidenweberhaus steht im Zentrum der Diskussion: Investor Wagener will an dieser Stelle ein Hotel- und Kongresszentrum bauen. Archivfoto: Dirk Jochmann

Das Seidenweberhaus steht im Zentrum der Diskussion: Investor Wagener will an dieser Stelle ein Hotel- und Kongresszentrum bauen. Archivfoto: Dirk Jochmann

Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Krefeld. Im Grunde hat es Stadtdirektorin Beate Zielke im WZ-Gespräch bereits gesagt. Nur nicht so deutlich. Vereinfacht ausgedrückt: Beabsichtigt eine Kommune oder eine städtische Gesellschaft als Auftraggeberin eines Bauprojekts, in die Planung des Investors einzugreifen oder Vorgaben zu machen, ist nach europäischem Vergaberecht eine Ausschreibung Pflicht. Das hat sich Gerald Wagener jetzt von einem renommierten Gutachter bestätigen lassen. Und damit den Umkehrschluss: kein städtischer Einfluss, keine Ausschreibung.

Wageners Argumentation: „Wir sind pro-aktiv mit unserer Planung bereits 2011 auf die Stadt zugegangen. Es gab und gibt auch keinerlei planungsrechtliche Vorgaben der Stadt.“ Rein rechtlich bewertet das der von Wagener beauftragte Experte Dr. Thomas Schätzlein vom Düsseldorfer Büro CMS in einem Schreiben, das der WZ vorliegt, so: „Der Verkauf eines Grundstückes oder die Einräumung eines Erbbaurechtes durch die Stadt Krefeld unterfallen nicht dem Vergaberecht. Die Anmietung des Kongresszentrums oder auch die Sicherung eines bestimmten Veranstaltungskontingentes durch die Seidenweberhaus GmbH unterfallen ebenfalls nicht dem Vergaberecht, wenn der Vermieter das Kongresszentrum eigenständig konzipiert und geplant hat und die Seidenweberhaus GmbH keinen entscheidenden Einfluss auf die Art und Planung der Bauleistungen hat.“

Auch der Verkauf eines Grundstückes oder die Einräumung eines Erbbaurechtes seien grundsätzlich nicht als öffentlicher Auftrag zu werten, solange keine weiteren Vorgaben an die Nutzung oder Bebauung gebunden sind.

Es sei allein die Entscheidung der Stadt, ob ihr die Planung für das Kongresszentrum plus Veranstaltungshalle zusagt oder nicht. Wagener legt nach einem WZ-Interview mit Dezernent Martin Linne, in dem er eine europaweite Ausschreibung als alternativlos skizziert hatte, besonderen Wert auf den Fakt, dass sein Projekt auch ohne Wettbewerb in Krefeld umgesetzt werden kann. Damit liegt der Ball im Feld von Stadt und Politik.

Die Verwaltung hat sich hierzu bereits positioniert. Wo Dezernent Linne „nicht eine, sondern die beste Lösung“ einfordert und einen Ideen-Wettbewerb anregt, ergänzt Juristin Zielke: „Eine Stadt lässt bei solch einem Projekt nicht einfach machen und entscheidet hinterher, ob sie es nutzen kann.“ Heißt: Ohne städtische Vorgaben wird es aus ihrer Sicht kaum laufen können. Und damit auch nicht ohne Vorgaben. Oder anders: Das Prinzip ,Friss oder stirb’ funktioniert für sie an dieser Stelle nicht.

Interpretationen: Dass es prinzipiell ohne Ausschreibung geht, wurde bislang nicht formuliert. Zu entscheiden, ob man das will, ist freilich am Ende Aufgabe der Politik, wo dem Vernehmen nach die Beratungen noch lange nicht am Ende sind.

Und dann äußert Wagener noch eine Vermutung, die es in sich hat: „Wir haben nun zum wiederholten Mal die Information erhalten, dass die Stadt Krefeld bereits vor etwa zwei Jahren Herrn Leendertz schriftlich eine weiche Zusage gemacht haben soll.“

Wagener meint damit den Plan des Geschäftsführers des Mies van der Rohe-Businessparks, Wolf-Reinhard Leendertz. Der wird bald seine Vision vom Kesselhaus als alternativem Veranstaltungsort anstelle des Seidenweberhauses präsentieren. Wagener appelliert an die Stadt. „Unsere Planungen bedingen erhebliche Ressourcen. Sollte die Stadt Krefeld schon eine vorgefasste Meinung oder gar rechtlich indikative Zusagen gemacht hat, bitte ich um die Fairness, uns dies mitzuteilen.“

Linne weist die Aussage Wageners über „weiche Zusagen“ an Leendertz zurück. Sie entbehre jeglicher Grundlage. „Selbst wenn ich wollte, ich könnte gar keine derartigen Zusagen machen, weil darüber der Rat entscheidet.“

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