Schläger muss in die Psychiatrie

35-Jähriger leidet unter schizophrener Psychose.

Krefeld. Für eine Bewährung lässt das Gesetz im Fall eines 35-jährigen Krefelders keine Möglichkeit. Nur "besondere Umstände" können die Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Bewährung rechtfertigen. Die kann das Landgericht bei dem Mann, der unter einer schizophrenen Psychose leidet, aber nicht entdecken. Er ist gestern zu einem zwangsweisen Aufenthalt in einer geschlossenen Psychiatrie verurteilt worden.

Der Mann hatte am 13. März dieses Jahres seine damalige Ehefrau verprügelt. Mit der Faust schlug er ihr mehrmals ins Gesicht und brach ihr das Nasenbein. Grund sei seine Eifersucht gewesen. Bedingt durch seine Psychose habe er unter Verfolgungswahn gelitten und sich vorgestellt, Opfer eines Komplotts zu sein, sagte ein Psychiater, der ihn schon früher behandelt hat.

Ein gerichtlich bestellter Psychiater sprach dem Angeklagten jegliche Krankheitseinsicht ab. Tabletten nehme er inzwischen nur als "notwendiges Übel". In Freiheit habe der Mann, der in Marokko Jura studiert hat, keine Beziehungen oder Arbeit, die ihm Halt geben könnten. Es bestehe eine 70-prozentige Wahrscheinlichkeit, dass er wieder einen psychotischen Rückfall erleide und dass er dann auch gewalttätig werde. Bei der Tat sei er durch seine Psychose mit großer Wahrscheinlichkeit schuldunfähig gewesen.

Darum sprach das Gericht ihn frei, ordnete aber wegen seiner Gefährlichkeit für die Allgemeinheit die Unterbringung an. "Er hat eine psychische Erkrankung, die eine ohnehin vorliegende Aggressivität noch verstärkt", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung.

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