Gericht Schläge in Diskothek — Verfahren eingestellt

Der Angeklagte und das Opfer hatten ihren Streit bereits vor der Verhandlung beigelegt.

Das Gericht hat das Verfahren über die Disko-Schlägerei eingestellt.

Das Gericht hat das Verfahren über die Disko-Schlägerei eingestellt.

Foto: dpa

Krefeld. Am Ende atmeten alle Beteiligten einmal ordentlich durch: Sowohl der mutmaßliche Täter als auch das mutmaßliche Opfer waren einfach nur froh, dass das Verfahren um eine Auseinandersetzung am Montag vor dem Krefelder Amtsgericht eingestellt wurde. Zumal sich die beiden Parteien schon vorher entschieden hatten, ihren Streit beizulegen. Erst Provokationen, dann eine Ohrfeige auf der Tanzfläche „Ich denke, sie haben beide ihre Lektion gelernt“, ließ die Richterin in ihrer Erklärung verlauten. In diesem Fall hieß dies, dass der Angeklagte S. und die Zeugin K. jeweils Schläge des jeweils anderen am 20. Juli 2014 in einer Krefelder Diskothek hatten einstecken müssen. Warum es zu der Auseinandersetzung auf der Tanzfläche gekommen war, konnte beide nicht mehr genau nachvollziehen.

„Ich habe mich vom Angeklagten provoziert gefühlt“, erklärte K. am Montag. Daraufhin sei es dann zuerst zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, bevor die Zeugin dem Angeklagten eine Backpfeife verpasst haben soll. „Es waren sogar mehrere Schläge und ich habe mich nicht gewehrt. Trotzdem wurde ich von den Türstehern rausgeworfen“, sagte der Angeklagte.

Was danach vor der Tür der Diskothek genau passiert sein soll, konnte am Montag vor Gericht nicht geklärt werden. Es soll einen Schlag des Angeklagten in das Gesicht der Zeugin gegeben haben. Daraufhin soll der Angeklagte von den Türstehern zu Boden geworfen worden sein. Kurz darauf sollen sich weitere Personen in den Konflikt eingemischt und versucht haben, den am Boden liegenden S. gegen den Kopf zu treten.

„Ich habe da mehrere Tritte abbekommen“, sagte S. aus. Wer die Treter waren und warum es zuvor zum Streit der beiden stark alkoholisierten Kontrahenten gekommen war, wurde am Montag auch durch die Befragung eines damals beteiligten Türstehers nicht klar.

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