WZ-Mobil Schilder-Wirrwarr verwirrt Radler

Radfahrer haben es in der City nicht leicht: Am WZ-Mobil hagelt es Kritik, es gibt aber auch viele Fragen.

Krefeld. „Ich bin ganz schön sauer auf Sie!“ Helga Werner nimmt kein Blatt vor den Mund im Gespräch mit der Polizei am WZ-Mobil in der Innenstadt. Die 76-Jährige glaubt: „Die Polizei in Krefeld ist hinter den Radfahrern her.“ Regelmäßig bekomme sie Knöllchen, wenn sie in der Stadt mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig unterwegs sei. Dass das verboten ist, sagt schon der Name, wie Markus Stephan von der Fahrradstreife betont, aber Helga Werner hat eine Erklärung für ihr Verhalten: „Ich habe oft Angst, mit dem Rad auf der Straße zu fahren, weil die Autos zu eng an einem vorbeifahren.“ Sie fordert: „Ab 60 sollte es erlaubt sein, als Radfahrer den Bürgersteig zu benutzen.“

Radfahren in der Fußgängerzone — wann ist es erlaubt, wann nicht? Die Schilder, die etwa über Zeiten Aufschluss bieten sollen, sind teilweise veraltet — und stiften bei einigen Radfahrern Verwirrung (die WZ berichtete). Von der Polizei gibt es für Verstöße gegen den Schilder-Wirrwarr nicht nur ein Verwarngeld, sondern auch Verständnis. Markus Stephan etwa spricht von „Reizüberflutung“. Dennoch: „Die meisten Radfahrer halten sich an die Schilder. Wir kontrollieren in der Fußgängerzone regelmäßig.“ Dabei ginge es aber nicht vorrangig darum, Verwarngelder zwischen 15 und 30 Euro abzukassieren, sondern vor allem darum, Bürger über ihr Fehlverhalten aufzuklären, betont Stephan. Denn: Radfahrer gelten als ungeschützte Verkehrsteilnehmer und seien daher besonders gefährdet. „Jeder dritte Unfallverletzte in Krefeld ist ein Radfahrer“, weiß Stephan.

Karl-Heinz Renner ist Sprecher des Aktionskreises „Fahr Rad!“ und passionierter Radfahrer. „Als fußgänger- und fahrradfreundlicher Stadt stände es Krefeld gut, die bestehenden Schilder zu erneuern und zu aktualisieren: rücksichtsvolles Radeln frei zwischen 19 und 9 Uhr und an Sonn- und Feiertagen.“ Außerdem gibt Renner zu bedenken: „Generell sollten die Querachsen von der Hansastraße über Stephanstraße bis hin zur Rheinstraße die Durchfahrt ermöglichen. Einzige Ausnahme wegen der intensiven Nutzung durch Fußgänger sollte der Bereich Marktstraße/Neumarkt sein. Für einen Durchlass auf Höhe Rheinstraße spricht die Bedeutung der Fahrradachse bis hin zur Fahrradstraße Dionysiusstraße und die Nutzung des Teilstücks zwischen Königstraße und Dionysiusplatz.“ Interessant: „Google Maps gibt diese Route auch an, wenn man durch die Stadt will.“

Andreas Domanski, 1. Vorsitzender des ADFC Krefeld - Kreis Viersen meldet sich per Mail zu Wort: „Die grundsätzliche Regelung, dass Radfahrende in den ,ruhigen’ Zeiten die Fußgängerzone nutzen dürfen, hat sich bewährt und sollte beibehalten beziehungsweise an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Andere Städte am Niederrhein mit nicht minder frequentierten Fußgängerzonen haben diese sogar gänzlich für den Fahrradverkehr freigegeben.“ Als besonders fahrradfreundliches Beispiel nennt Domanski die Stadt Kempen: „Seit vielen Jahren ist das Radfahren dort selbst in engen Gassen der Altstadt jederzeit erlaubt.“

Neben Verbesserungsvorschlägen gibt’s am WZ-Mobil auch Fragen. „Warum darf man den Ostwall auf Höhe der Sparkasse jetzt nicht mehr mit dem Rad überqueren?“, möchte Ulrich Hagens wissen. Markus Stephan von der Fahrradstaffel erklärt: „Sie kreuzen an dieser Stelle zwei Fahrspuren, der Bahnverkehr ist dazwischen — das ist zu gefährlich.“ Auf Gefahren weist auch Viktor Klotz hin, er hat Verständnis für die strengen Regelungen in der City: „Ich bin generell gegen Fahrradfahren in der Fußgängerzone. Ich fahre selber viel Rad, aber für Passanten in der Fußgängerzone ist es zu gefährlich, da es dort sehr eng ist, wenn viele Menschen unterwegs sind. Ich wurde selber schon einige Male in der Fußgängerzone am Hansa-Zentrum fast angefahren.“

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