Rumäne rastet mit dem Küchenmesser aus

Drei Wochen nach seiner Einreise kam ein Rumäne (26) hinter Gitter. Jetzt muss er noch zweieinhalb Jahre bleiben.

Krefeld. Ende April reiste Victor C. (26) seiner Freundin (24) hinterher: Bukarest — Dortmund im Flieger, zur Hülser Straße in Krefeld per Auto. Seit dem 15. Mai sitzt er hinter Gittern und wird es — sollte er nicht vorzeitig abgeschoben werden — noch zweieinhalb Jahre bleiben. Zu dieser nicht bewährungsfähigen Strafe verurteilte ihn am Freitag das Schöffengericht wegen gefährlicher Körperverletzung. Der psychiatrische Gutachter hatte C. „erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit“ bescheinigt.

Denn an jenem Sonntagmorgen hat, wie der Verteidiger formulierte, „das Teufelchen Alkohol“ den Angeklagten geritten. 2,8 Promille trank sich der 26-jährige, nicht vorbestrafte Automechaniker an, zog sich noch ein wenig Kokain rein und geriet in der gemeinsamen Wohnung an der Hülser Straße mit seinem Freund und Landsmann Leonard V. in Streit. Derweil schafften die beiden Freundinnen, ebenfalls Rumäninnen freiwillig und ohne Zuhälter in einem Willicher Saunaclub an, womit sie jeweils rund 2800 Euro im Monat verdienten.

Weshalb Victor C. beim gegenseitigen Geschubse zur nächstbesten Waffe, einem Küchenmesser mit dünner Klinge, gegriffen hat, konnte das Gericht nicht klären. C. wollte seinem Freund eigentlich ins Knie stechen, doch der zog das Bein hoch und so traf die Klinge eine Arterie in der Wade. „Nicht mal angesichts des spritzenden Blutes hat er aufgehört“, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Leonard V. wollte weitere Attacken abwehren — dabei durchtrennte die Klinge mehrere Fingersehnen und -nerven. Zum Schluss hieb der Ausgerastete seinem Freund das Messer auf den Kopf — die Klinge verbog sich, zu einer nennenswerten Verletzung kam es nicht.

Die Polizei hatte ihn schon im Griff, der Freund wurde in den Rettungswagen geschoben, da „wachte“ der Angreifer plötzlich auf und entschuldigte sich bei Leonard V. Der befindet sich seit kurzem samt Lebensgefährtin wieder in Rumänien und ließ dem Gericht über die Ermittlungsbeamtin des Generalkonsulats mitteilen, dass er nicht zum Prozess zu kommen gedenke — auch nicht bei Kostenerstattung. Er teilte auch mit, dass er und der Angeklagte weiterhin Freunde seien.

Stunden lang verfolgte die Freundin die Verhandlung, ohne den Inhalt zu verstehen. Als der Verteidiger fragte, ob sie ihrem Victor die Hand geben dürfe, lehnte die Richterin ab: „Nein, alle werden gleich behandelt.“

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