Beschuldigte erscheinen nicht zur Verhandlung Richterin lässt Angeklagte per Haftbefehl suchen

Die Beschuldigten erschienen nicht zur Verhandlung — jetzt sollen sie vorgeführt werden.

Beschuldigte erscheinen nicht zur Verhandlung: Richterin lässt Angeklagte per Haftbefehl suchen
Foto: dpa

Krefeld. Unverrichteter Dinge mussten gestern die Richterin und ihre Beisitzerin, die Schöffen, der Staatsanwalt, die Verteidiger und der Gerichtsschreiber wieder den Gerichtssaal verlassen. Der des schweren Raubes bezichtigte 27-jährige Angeklagte und die des gemeinschaftlichen Einbruchdiebstahls beschuldigte 34-jährige Mittäterin, beide aus Krefeld, waren nicht zum Gerichtstermin erschienen.

Dem Mann wird vorgeworfen, zusammen mit zwei getrennt verfolgten Mittätern in eine Wohnung eingebrochen zu sein und den Inhaber mit einem am Tatort aufgefundenen Messer sowie durch Androhen von Prügel zur Herausgabe von 50 Euro gezwungen zu haben. Außerdem soll der Beschuldigte im Keller der Wohnung einer dort angetroffenen Person eine Brille und ein Handy entrissen und diese mitgenommen haben.

Die Richterin will einen Haftbefehl für beide Angeklagte ausstellen und sie zur Verhandlung vorführen lassen. Sie zeigte sich über das Fernbleiben nicht überrascht. „Mich stört, dass der Angeklagte schon während einer sechsjährigen Jugendhaftstrafe nicht freiwillig zurückkam und sich durch Krankheit immer wieder dem Zugriff zu entziehen versucht.“ Auch die Verteidiger haben es mit ihren Mandanten nicht immer leicht und waren ebenso wenig überrascht. Außerdem gilt eine Zeugin als labil und befindet sich in Therapie. Bei ihr bedürfe es noch der „Seelenmassage“, um sie von ihrer Aussage zu überzeugen. Die Beteiligten hoffen, dass der schon einmal im Februar vergeblich angesetzte Prozess nun endlich beginnen kann, sind aber nicht sicher, ob der ursprünglich geplante Fortsetzungstermin am kommenden Mittwoch eingehalten werden kann.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort