Bebauung : Rheinblick: Der Zeitplan steht
Die Verabschiedung des B-Plans wird für die Sitzung des Rates im Februar vorbereitet.
Krefeld. In der Februarsitzung des Rates soll der Satzungsbeschluss für den B-Plan 772, oder: Rheinblick, endgültig verabschiedet werden. Danach können Baugenehmigungen erteilt werden, damit es losgehen kann. Die Bauverwaltung arbeitet mit einer auf Verwaltungsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei zusammen, damit der Plan rechtlich unanfechtbar ist. „Wir müssen die Bedenken und Anregungen nach der zweiten Offenlegung solide abarbeiten“, sagt Nobert Hudde, Fachbereichsleiter Stadtplanung. „Die Eingaben von Currenta waren besonders umfangreich.“ Derweil ist bei zwei Investoren die Ungeduld deutlich spürbar. „Wir möchten schnell anfangen“, erklärt Investor Lutz Remmert, Generalbevollmächtigter der First Retail.
Remmert will sich mit seinen drei großen, als Querriegel von Stararchitekt Hadi Teherani geplanten Gebäuden, auf möglichen Lärm vom Currenta-Anleger einstellen. „An den zum Rhein gelegenen, östlichen Kopfenden der Häuser, wo der Lärm auftritt, werden wir bautechnisch nachbessern.
So sollen die untergeordneten Räume wie Bäder, Küchen und Abstellräume mit nicht zu öffnenden Elementen nach Norden ausgerichtet werden; Balkone, Schlaf- und Wohnzimmer nach Süden für den ,seitlichen Meerblick‘, also Richtung Rhein.“ Für den Investor ist das Thema Gewerbelärm „rein theoretisch“.