Raub beim Juwelier: Hohe Haftstrafen

Männer haben bereits langes Vorstrafenregister.

Krefeld. Mit langen Haftstrafen für die beiden Angeklagten hat am Mittwoch der Prozess um den Juwelierüberfall auf der Hochstraße im Dezember 2010 geendet. Der ältere Täter wurde zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der 58-Jährige danach in Sicherungsverwahrung. Von ihm gehe die Gefahr weiterer schwerer Straftaten aus, sagte ein Gutachter vor Gericht. Der Mann sei ein Psychopath. Das heißt für den Verurteilten, dass er womöglich den Rest seines Lebens eingesperrt sein wird. Er war 1980 schon wegen der Tötung zweier Menschen verurteilt worden und beging kurz nach Verbüßung dieser Strafe einen Raub. „Dass hier um die Sicherungsverwahrung kein Weg herum führt, ist klar“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Der zweite Angeklagte, der 30 Jahre jünger ist als sein Komplize, muss für vier Jahre und neun Monate hinter Gitter. Auch er ist erheblich vorbestraft, unter anderem wegen Raubes. In ihrem Abschlussplädoyer warnte ihn die Staatsanwältin, dass er bei einem weiteren Raub auch in einen strafrechtlichen Bereich käme, in welchem ihm eine Sicherungsverwahrung drohe.

Die beiden Männer hatten gestanden, mit vorgehaltener Waffe am Abend des 12. Dezembers 2010 das Juweliergeschäft in der Innenstadt überfallen zu haben. Das Geständnis wurde ihnen genauso strafmildernd angerechnet wie ihre zum Tatzeitpunkt erhebliche Alkoholisierung.

Die Polizei war durch einen Informanten auf den älteren der beiden Angeklagten aufmerksam geworden. In der damaligen Vernehmung hatte er direkt gestanden und seinen Komplizen verraten. Das bewahrte ihn zusätzlich vor einer noch längeren Strafe.

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