Gericht Raub: 44-jähriger Mann muss drei Jahre in Haft

Ein 44-Jähriger hatte mehrere Senioren bestohlen.

Krefeld. Bis gestern saßen noch beide Lebenspartner in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil des Schöffengerichts trennen sich die Wege des 44-Jährigen und seiner drei Jahre jüngeren Lebenspartnerin nun. Denn der Mann muss trotz seines Geständnisses für drei Jahre hinter Gitter, die Frau wurde mangels Beweisen freigesprochen und der Haftbefehl aufgehoben. Während des Prozesses stellte sich heraus, dass bei einem von drei Diebstählen von einer nicht bekannten Täterin körperliche Gewalt gegenüber einer Kempener Hausbesitzerin angewendet wurde. Dies veranlasste die Staatsanwältin, spontan vom Vorwurf des Diebstahls auf Raub zu erhöhen. Das Gericht folgte ihr, blieb aber um vier Monate unter dem geforderten Strafmaß für den Mann.

Was war geschehen? Der Angeklagte hatte sich Ende Juni 2016 zusammen mit unbekannten Tätern unter dem Vorwand, einen annoncierten Schrank abzuholen, Zugang zum Haus des Opfers in Krefeld verschafft. Zuerst trank man zusammen Bier, dann telefonierte der Täter Komplizen herbei, die den Mann ablenkten. Der Angeklagte entwendete eine Geldbörse mit 150 Euro und einer Bankcheckkarte. Auf den Schmuck einer älteren Frau hatte es der Beschuldigte in einem Haus am Breiten Dyk im Sommer 2016 abgesehen, bei der seine Lebenspartnerin als Gartenhilfe tätig war. Die Staatsanwältin war zunächst davon ausgegangen, dass diese die Wertgegenstände der alten Frau ausgekundschaftet und mit dem Partner gemeinsame Sache gemacht hatte.

Nachdem der Angeklagte seine Lebensgefährtin entlastete und als Haupttäter seinen Schwager und als Fahrer seinen Sohn benannte, ließ die Staatsanwältin ihre Anschuldigung gegen die Frau fallen. Diese konnte zudem für ihre angeblichen Tatbeteiligungen Alibis vorweisen. Sie schloss nicht aus, zu Hause von der Abwesenheit der Hausbesitzerin berichtet und so ungewollt die Idee zum Einbruch gefördert zu haben. Das Opfer, das wegen Transportunfähigkeit nicht vor Gericht aussagen konnte, beklagt den Verlust des Familienschmucks in Höhe von 17 000 Euro.

Diversen Schmuck im Wert von 5000 Euro erbeutete der Angeklagte mit Unterstützung zweier unbekannter Mittäterinnen im Haus einer Kempenerin. Auch hier wurde der Kauf eines Bettes vorgetäuscht. Eine Mittäterin behinderte die Sicht der Frau auf die Haustür und ließ eine Komplizin ins Haus, die im Schlafzimmer den Schmuck aus einer Schatulle entwendete.

Trotz des Geständnisses des Angeklagten wollte der Richter nur begrenzt Milde walten lassen. Vielmehr sieht er eine Eskalation der Straftaten und ein besonders schändliches Verhalten des Angeklagten, sich das Vertrauen gerade älterer Menschen zu erschleichen und diese zu bestehlen.

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