Prozess um Raubüberfall: Freispruch nach widersprüchlichen Aussagen

Krefeld. Im Prozess um einen vermeintlichen Überfall mit Raub von Bargeld und Schmuck vor dem Landgericht hat der Richter den 25-jährigen Beschuldigten freigesprochen. „Im Zweifel für den Angeklagten“, lautete die Begründung in der Abschlussverhandlung am Mittwoch, nachdem die Beteiligten während des Prozesses mehrfach ihre vorherigen Aussagen widerrufen oder geändert hatten.

Insgesamt drei verschiedene Versionen habe das Gericht vernommen, monierten Richter und Staatsanwalt, so dass sich die Tatumstände nicht mit Sicherheit aufklären ließen.

Die Zeugen hätten sich und ihre Glaubwürdigkeit selbst diskreditiert. Der Staatsanwalt hielt fest, dass Raub als Tatmotiv nicht mehr in Frage komme. Vielmehr handele es sich um eine familiäre Auseinandersetzung mit zwei Verletzten, darunter die Schwester des Angeklagten. Diese soll im Haus ihrer Schwiegereltern misshandelt und sogar vergewaltigt worden sein. Als Ursache des Streits wird ein außereheliches Verhältnis der Schwester angenommen, aus dem auch ein Kind stammt, um das die Familien streiten.

Dem Angeklagten konnte nicht nachgewiesen werden, in welchem Umfang er an der Auseinandersetzung beteiligt war. Der Richter kritisierte in seiner Urteilsbegründung, dass zwei Familien sich geeinigt und versucht hätten, das tatsächliche Geschehen zu verschleiern. Wahrscheinlich, um Familieninterna vor der Öffentlichkeit fern zu halten. Bei vielen Aussagen sei nachweislich gelogen worden. Da zum Teil Aussage gegen Aussage stehe, aber keiner der Beteiligten glaubwürdig sei, stehe am Ende der Freispruch. Zweifel bleiben.

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