Prozess: Schülerin der Ergotherapie klagt gegen schlechte Note

Der Schulleiter sei befangen gewesen. Verfahren endet mit Vergleich.

Krefeld. Die Schülerin einer Krefelder Schule für Ergotherapie hat vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf dagegen geklagt, dass sie durch die Abschlussprüfung gefallen war. Das Verfahren endete mit einem Vergleich.

Meike K. ging im Juni 2007 nach drei Jahren Ausbildung zur Ergotherapeutin in den letzten von drei Prüfungsteilen. Die beiden ersten hatte sie mit den Noten "gut" und "ausreichend" bestanden. Und dann das Ergebnis: "mangelhaft". Überrascht war sie davon nicht, denn im Prüfungsauschuss saß auch Jochen H., ihr Schulleiter.

Schon zu Beginn der Ausbildung war das Verhältnis zwischen Schülerin und Schulleiter gestört: Ein schwelender Konflikt, bei dem es unter anderem um ein externes Praktikum und um Fehlzeiten ging.

Wegen dieser Konflikte hielt sie ihn für befangen und hatte im Vorfeld der Prüfung das Krefelder Gesundheitsamt als zuständige Behörde um einen neutralen Prüfer gebeten. Dieser war jedoch zum Termin verhindert und Jochen H. sprang kurzfristig ein. Meike K. wirft der Stadt Krefeld vor, damit das schlechte Ergebnis mitverschuldet zu haben.

Die Stadt hält der Klägerin vor, die angebliche Befangenheit zu spät gemeldet zu haben. So habe man keinen alternativen Prüfungsauschuss zusammenstellen können.

Laut Einschätzung der Richterin hatte die Klage der Schülerin - der Streitwert betrug 15.000Euro - große Aussicht auf Erfolg. Deshalb regte sie einen Vergleich an. Die beiden Parteien folgten diesem Vorschlag:

K. bekommt ihre Leistungs- und Prüfungsnachweise von der Schule ausgehändigt, damit sie die letzte Teil-Prüfung an einer anderen Schule wiederholen kann. Im Gegenzug verzichtet die Klägerin auf Schadenersatz und wird auch nicht gegen die Schule klagen.

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