Prozess gegen Supermarkträuber: Überfall zum Schuldenabbau

Fünf Männer beraubten Supermärkte in Krefeld und Mönchengladbach. Der Kopf der Bande soll die jüngeren Täter überredet haben.

Krefeld. Zwei Kaiser’s-Filialen in Krefeld und eine Norma-Filiale in Mönchengladbach hat eine fünfköpfige Bande im Februar und März dieses Jahres ausgeraubt und dabei insgesamt rund 28 000 Euro erbeutet. Bei Fortsetzung der Verhandlung gegen die Männer vor dem Landgericht wurden am Donnerstag zwei weitere Zeugen vernommen.

Der Zeuge des Überfalls in Mönchengladbach konnte die Taten, welche die fünf Angeklagten bereits weitestgehend gestanden haben, mit seiner Aussage bestätigen. Unsicher war er nur bei der Frage, wer genau ihm Reizgas in die Augen gesprüht hatte. Auf Nachfrage des Anwaltes des Angeklagten P. erklärte der Zeuge: „Ich bin mir nicht sicher.“

Sicher war sich jedoch eine weitere Zeugin der Tat in einer Krefelder Kaisers’s-Filiale, dass es P. war, der sie angegriffen hatte: „Er hat mir zweimal ins Gesicht geschlagen.“ Als der „schwarz maskierte Mann“, wie die Frau den Täter beschrieb, das Geld übergeben hatte, verließen die Räuber den Markt über einen Hinterausgang. P. habe gedroht: „Ich komme wieder.“

Die Zeugin gab an, sie habe aufgrund dieser Aussage Angstzustände. P. bemühte sich mit einer Entschuldigung, diese Ängste der Zeugin zu vermindern. „Ich hoffe, Sie können wieder ohne Angst leben, es tut mir leid“, sagte der Angeklagte.

Bei der Frage nach dem Warum waren sich die Angeklagten M., P. und C. M. einig. Sie könnten sich das nicht erklären, betonten die drei jüngeren Täter zunächst unisono. Die weiteren Aussagen sorgten beim Mitangeklagten H. für Kopfschütteln. „Wir haben uns bequatschen lassen“, gab das Trio schließlich als Grund für die Beteiligung an.

H. machte am Donnerstag noch keine Angaben zu seiner Person. Das Verfahren gegen den ebenfalls Angeklagten R. wird abgetrennt und nach Erwachsenenstrafrecht weiter verhandelt.

Die Berichte der Jugendgerichtshilfe über die Familienverhältnisse der Angeklagten brachte zutage, dass jeder der jungen Männer das Geld aus den Überfällen in der einen oder anderen Weise „gut“ gebrauchen konnte, etwa um angehäufte Schulden los zu werden.

Die Jugendgerichtshilfe schlug im Fall von M. und C. M. eine Bewährungsstrafe vor, bei P. wurde diese Empfehlung nicht ausgesprochen.

Sollte sich die Vermutung bewahrheiten, dass H. der Kopf der Bande war, wird auch er nicht mit einer Bewährungsstrafe rechnen können. Das Verfahren wird in der nächsten Woche fortgesetzt.

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