Post nicht für alle Eigentümer

Stadtverwaltung hat Bescheide für Grundbesitzabgaben für das Jahr 2018 fertig.

Post nicht für alle Eigentümer
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Krefeld. Die Stadt Krefeld hat jetzt die Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst) für das Jahr 2018 vorbereitet. Dabei verzichtet die Stadt wieder darauf, für diejenigen Steuerpflichtigen, die gleiche Grundsteuerbeträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, Bescheide zu versenden. Die Verwaltung macht von der nach dem Grundsteuergesetz bestehenden Möglichkeit Gebrauch, diese Steuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, um so Kosten zu sparen.

Die Bekanntmachung wird im Amtsblatt vom 18. Januar erfolgen, der Postversand der Jahresbescheide ist für 19. Januar vorgesehen. Das Amtsblatt ist über die Internetseite krefeld.de/amtsblatt abrufbar und ist im Eingangsbereich des Rathauses am Von-der-Leyen-Platz sowie in den Rathäusern Fischeln, Uerdingen und Hüls ausgehängt.

Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für das Jahr 2018 unverändert zu 2015 auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt.

Sofern bei Grundstückseigentümern ausschließlich Grundsteuer erhoben wird, beispielsweise bei einer Eigentumswohnung, und diese sich im Vergleich zum Vorjahr weder im Grundsteuermessbetrag noch im Hebesatz verändert hat, erhält der Pflichtige keinen neuen Bescheid. Die Grundsteuer ist auch in diesen Fällen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Ausnahme: eine jährliche Fälligkeit wurde beantragt. Dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Änderungen, wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und Adressänderungen, die der Verwaltung nach dem 15. November 2017 bekannt geworden sind, konnten aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden mit dem ersten Änderungsbescheid zukünftig berücksichtigt.

Informationen zu Grundbesitzabgaben sowie Vordrucke können im Internet unter krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-grundsteuer-sowie-gebuehren-fuer-strassenreinigung-winterdienst-und-abfallbeseitigung aufgerufen werden. Formulare können auch per Post, Fax oder Anruf angefordert werden. Da insgesamt rund 80 000 Bescheide verschickt oder öffentlich bekanntgemacht werden, bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung unmittelbar nach Bekanntgabe eingeschränkt ist und einzelne Rufnummern eventuell nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Telefax, Post oder E-Mail an [email protected] zu wählen.

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