Politik einig: Jetzt kommt die Sex-Steuer

Bordelle und Saunaclubs werden anhand der Flächengröße zur Kasse gebeten.

Symbolbild

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Foto: dpa

Krefeld. Zukünftig unterliegen in Krefeld Bordelle und ähnliche Einrichtungen einer besonderen Besteuerung. Dies hat der Stadtrat beschlossen und eine neue Vergnügungssteuersatzung auf den Weg gebracht. Sie soll am 1. Januar in Kraft treten. Besteuert werden nun „die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen“, die Separierung der „Wettbürobesteuerung“ in einer gesonderten ortsrechtlichen Satzung sowie die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgewinngeräte von 19 Prozent auf 20 Prozent. Die Stadtverwaltung rechnet durch die Änderung mit Mehreinnahmen von insgesamt 350.000 Euro pro Jahr.

Aufgeführt sind in der Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum einen die verschiedenen Tatbestände, die der Steuerpflicht unterliegen, zum anderen auch entsprechende sogenannte „steuerfreie Veranstaltungen“. Dazu gehören unter anderem Betriebsfeiern und nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Gewerkschaften, politischen Parteien und Organisationen sowie Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts. Weiterhin freigestellt sind auch Veranstaltungen, deren Ertrag zu mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken verwendet wird, sowie das Halten von Apparaten bei Jahrmärkten, Kirmessen und ähnlichen Veranstaltungen. Die alte Satzung aus 2006 wird im Januar ihre Gültigkeit verlieren.

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