Ohne Leine durch den Wald

Hunde dürfen seit kurzem auf Waldwegen frei laufen. Die WZ hat Halter gefragt, was sie zu der neuen Freiheit sagen.

Krefeld. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden: Hunde dürfen laut Landeshundegesetz auf Waldwegen frei laufen. Damit geben die Richter zwar einer Frau aus Hilden Recht, die ihren Bello von der Leine ließ und gegen das kommunale Knöllchen geklagt hatte. Sie schaffen aber auch einige Unsicherheit, selbst unter Fachleuten. Die WZ fragte nach.

Eine „gewisse Problematik“ sieht Frank Rühl, Sprecher der Krefelder Hundelobby, in der Entscheidung. „Das Forstrecht besagt, dass der Hund im Einflussbereich des Menschen bleiben muss, wenn er im Wald frei läuft. Die wenigsten Hundehalter sind dazu in der Lage. Die neue Entscheidung ist kein Freibrief.“

Gerhard Horstmann beschäftigt Schäferhund Toby auf der Freilaufwiese im Stadtwald mit Stöckchen werfen. Er ist Jagdscheininhaber und weiß Bescheid: „Dieses Gesetz ist in der Landeshundeverordnung und im Landeswaldgesetz NRW verankert. Der Hund muss im Einwirkungsbereich des Halters bleiben.“

Er selbst leint seinen Toby sogar immer an, wenn er denkt, dass es Probleme mit anderen Hunden geben könnte und setzt auf vorausschauendes Handeln. „Bei den vielen Hunden, die es gibt, muss es Gesetzte geben“, sagt Horstmann. Er glaubt, dass die Kommunen die Landesforstbehörden bitten werden, das Gesetz in ihrem Sinn zu ändern.

Andreas Hammes ist mit den Kindern Henry (6) und Milou (3) und Dackel Lotti auf der Hundewiese. Er hält das Urteil für zwiespältig. „Es kommt immer darauf an, um welchen Hund es sich handelt. Es gibt sicher Menschen, die Angst haben, wenn eine große Dogge vor ihnen auf einem Waldweg steht.“

Er mag die Frage nach dem Leinenzwang im Wald nicht mit einem klaren „Ja“ oder „Nein“ beantworten. „Es ist schwierig, auch in Bezug auf die Waldtiere.“

In den Wäldern der Stadt Krefeld gibt es keinen generellen Anleinzwang für Hunde. „Nach dem Landesforstgesetz NRW dürfen Hunde auf den Wegen im Wald ohne Leine mitgeführt werden. Außerhalb der Wege sind Hunde anzuleinen“, erklärt Manuel Kölker vom Presseamt der Stadt.

Ausnahmen hiervon seien Naturschutzgebiete und besonders geschützte Landschaftsbestandteile, die im rechtsgültigen Landschaftsplan der Stadt ausgewiesen sind.

Kölker: „Dort gilt die verbindliche Regelung, dass auf Wanderwegen, privaten Wegen und Pfaden sowie auf Wirtschaftswegen Hunde angeleint sein müssen. In Krefeld gibt es keine ausgewiesenen Erholungswälder, in denen die Hunde an der Leine sein müssen. Grundsätzlich gilt, dass gemäß dem Landeshundegesetz gefährliche Hunde auch im Wald und auf Waldwegen anzuleinen sind.“

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