Weitere Infektionen Neue Corona-Fälle an Krefelder Kitas und Schulen

Krefeld · Aus den Bildungseinrichtungen in Krefeld werden wieder neue Corona-Fälle gemeldet. Ein Überblick.

 Die Stadt Krefeld meldet weitere Corona-Fälle in den Bildungseinrichtungen.

Die Stadt Krefeld meldet weitere Corona-Fälle in den Bildungseinrichtungen.

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Neue Corona-Fälle werden aus Kindertageseinrichtungen (Kitas) und Schulen gemeldet. Bei folgenden Einrichtungen haben die Infektionsfälle auch häusliche Absonderungen von Kontaktpersonen zur Folge: Jeweils einen Fall gab es an der Kita Sportzwerge, der Gerd-Jansen-Schule des LVR, der Regenbogenschule, der Heinrichsschule, der Brüder-Grimm-Schule, der Grundschule Buscher Holzweg, der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule und der Montessori-Gesamtschule.

Die Erziehungsberechtigten der engen Kontaktpersonen sind über die Bedingungen und Möglichkeit der Freitestung informiert worden. In folgenden Einrichtungen gab es Infektionsfälle, die aber keine häusliche Absonderung von Kontaktpersonen zur Folge hatten: Jeweils einen Covid-19 Fall gab es im Kita Familienzentrum Süd, in der Kita Prinzenbergstraße, der Kita Am Kempschen Weg, der Kita Märklinstraße, der Kita Remscheider Straße, der Astrid-Lindgren-Schule, der Realschule Horkesgath, dem Hannah-Arendt-Gymnasium, dem MSM-Gymnasium und dem Berufskolleg Glockenspitz. Jeweils zwei Fälle gibt es in der Erich-Kästner-Schule, der Grundschule Königshof und der Gesamtschule Uerdingen. Drei Fälle verzeichnen jeweils das Berufskolleg Vera Beckers und das Berufskolleg Kaufmannschule.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Coronaschutzverordnung neue Regeln zur Eindämmung der Pandemie ab 13. Januar aufgestellt. Im Internet ist die Verordnung zu finden. Demnach gilt unter anderem auch in der Gastronomie eine 2G+Regel. Zusätzlich zur doppelten Impfung muss der Besucher einen negativen Coronatest vorweisen können. Die zusätzliche Testpflicht entfällt allerdings für Personen, die ergänzend zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den vergangenen drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Diese Ausnahme für Geboosterte gilt für alle 2G+-Veranstaltungen, also auch beim Sport in Innenbereichen.

(red)
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