Krefeld Nachts im Wohnhaus Feuer gelegt — mehr als drei Jahre Haft

Brandstifterin hatte 1,3 Promille im Blut. Da sie Alkohol gewohnt war, erkannte das Gericht keine verminderte Schuldfähigkeit.

Krefeld. Drei Jahre und drei Monate Haft: Die 55-jährige Krefelderin, angeklagt wegen schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung, nimmt das Urteil der Amtsrichterin und der beiden Schöffen äußerlich regungslos entgegen.

Im Zentrum des gestrigen zweiten Verhandlungstages gegen die Krefelderin Petra H. (Name geändert) stehen die Schluss-Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.Erst als die Frau aus dem Verhandlungssaal des Amtsgerichts Krefeld geführt wird, ist ihr die Enttäuschung anzusehen, dass ihre Anwältin keine Bewährungsstrafe für sie herausgeholt haben.

Rückblick: Beim Prozessauftakt am 7. Dezember (die WZ berichtete) sind mehrere Zeugen gehört und Gutachten zum Tathergang und den Motiven der Angeklagten ausgewertet worden. Letztlich konnte keines davon eine Milderung des Strafmaßes bewirken. Denn, so die Richterin, Petra H. habe ganz bewusst in der Nacht zum 19. September im Keller des Wohnhauses an der Inrather Straße — in dem sie selbst auch wohnte — ein Feuer entfacht. Dabei waren mehrere Menschen durch giftigen Rauch verletzt worden — unter anderem ein achtjähriger Junge schwer.

Die Tatsache, dass die Angeklagte dabei unter Einwirkung von Alkohol und Medikamenten stand, wertet das Gericht nicht zu ihren Gunsten, da diese schon länger „gewohnheitsmäßig zur Flasche gegriffen“ habe. Trotz 1,3 Promille im Blut sei H. „zu klaren Gedanken fähig“ gewesen.

Die Angeklagte hat mehrfach versucht, sich umzubringen

„Ich habe erkannt, dass ich ich ein Alkoholproblem habe“, räumt die Beschuldigte ein und kündigt vor Gericht an, sich medizinische Hilfe suchen zu wollen. Dass H. auch psychisch hilfebedürftig sei, ist für das Gericht dadurch belegt, dass die Angeklagte bereits mehrfach versucht habe, sich umzubringen.

In ihrem Schlusswort bereut H. ihre Tat erneut: „Ich würde alles tun, um den Schaden wieder gutzumachen“. Dass sie diesen aber gezielt angerichtet hat, sieht das Gericht unter anderem dadurch bewiesen, dass die Tatzeit mitten in der Nacht lag. Die Gefahr für ihre schlafenden Mitmenschen habe H. bewusst in Kauf genommen.

Diese Einschätzung teilt die beim Prozess eine anwesende Zeugin. „Die Frau spielt hier die Kranke. Dabei hat sie nicht einmal das Wort Entschuldigung in den Mund genommen“, sagt sie. Die Frau und ihre Kinder hätten unter Ängsten gelitten, ihre Wohnung habe über Wochen nach Rauch gestunken.

„Das Gefühl des sicheren Zuhauses für die Geschädigten war durch die Tat gestört“, beschreibt die Staatsanwältin. Sie fordert mindestens drei Jahre Haft für die Angeklagte — eine Sichtweise, der das Gericht bereitwillig folgt.

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