Gericht Mitarbeiterin stiehlt 33 000 Euro aus Spielhallen-Kasse

Eine 47-Jährige bedient sich 112 Mal an der Kasse ihres Arbeitgebers — einer Spielhalle. Vor Gericht gesteht sie die Diebstähle.

Die Angeklagte arbeitete in der Spielhalle als Aufsicht. Immer wenn es darum ging, einen leergespielten Automaten mit Geld aufzufüllen, zwackte sie etwas für sich ab oder nahm direkt die ganze Summe an sich.

Die Angeklagte arbeitete in der Spielhalle als Aufsicht. Immer wenn es darum ging, einen leergespielten Automaten mit Geld aufzufüllen, zwackte sie etwas für sich ab oder nahm direkt die ganze Summe an sich.

Foto: Marijan Murat

Krefeld. Eine Scheidung bedeutet für viele Menschen nicht nur Kummer in der Gefühlswelt, sondern oft auch finanzielle Schwierigkeiten. Genau das führte eine Angeklagte am Freitag vor dem Schöffengericht als Grund dafür an, dass sie ihren Arbeitgeber um mehr als 33 000 Euro erleichtert hatte.

„Mein Ex-Mann hat sich um nichts gekümmert, und ich hatte die ganzen Rechnungen. Ich wusste nicht, wie ich das alles bezahlen soll“, schilderte die 47-jährige Krefelderin. Sie gestand, in der Zeit von August 2014 bis September 2015 insgesamt 112 Mal in die Kasse einer Spielhalle in der Krefelder Innenstadt gegriffen zu haben. Dafür wurde sie zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die Angeklagte arbeitete in der Spielhalle als Aufsicht. Immer wenn es darum ging, einen leergespielten Automaten mit Geld aufzufüllen, zwackte sie etwas für sich ab oder nahm direkt die ganze Summe an sich.

Meistens waren das Beträge in Höhe von 400 Euro, manchmal etwas weniger. Kontrollen habe es nur stichprobenartig gegeben, sagte die Geschäftsführerin des Spielhallenbetreibers. Bei so einer seien die unrechtmäßigen Geldflüsse nach einem Jahr aufgeflogen. „Dann habe ich das zurückverfolgt und festgestellt, dass es nicht nur einmal war, sondern sehr oft.“

Nach der Aussage entschuldigte sich die Angeklagte bei der Zeugin. Die gab sich nachsichtig: „Wären Sie damals doch mal zu mir gekommen und hätten gesagt, dass Sie Geldprobleme haben.“ Die Angeklagte sagte daraufhin, dass sie sich das nicht getraut habe.

Sie versprach, die gestohlenen 33 000 Euro komplett zurückzuzahlen. Zu Beginn sei ihr das allerdings nur in 50 Euro-Raten möglich.

Das Gericht nahm diese Vorgabe auch in die Bewährungsauflagen auf. Außerdem bekommt die Frau einen Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Gerade ihr vollumfängliches Geständnis und die Tatsache, dass sie bis jetzt nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten war, sorgten für die Bewährungsstrafe. Das Gericht entsprach mit seinem Urteil genau der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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