Mindestlohn: „Fälle sind Eisbergspitze“

Gewerkschaft NGG kritisiert Praktiken von Arbeitgebern und zu wenig Kontrollen.

Einige Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht nicht nach, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Einige Arbeitgeber kommen ihrer Pflicht nicht nach, Beschäftigten den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Foto: Marc Tirl

Krefeld. In Krefeld gibt es weiterhin zahlreiche Unternehmen, die ihren Beschäftigten weniger als die gesetzlich vorgeschriebenen 8,84 Euro pro Stunde zahlen. Davon geht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) aus. Die NGG Krefeld-Neuss verweist dabei auf eine Bilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim zuständigen Hauptzollamt Krefeld. In dessen Bereich leiteten die Beamten im vergangenen Jahr insgesamt 22 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber ein, die gegen das Mindestlohngesetz verstießen. Nach Einschätzung der Gewerkschaft ist das jedoch nur die „Spitze des Eisbergs“. Die Dunkelziffer liege deutlich höher.

„Es kann nicht sein, dass im dritten Jahr nach seiner Einführung noch immer viele Menschen unterhalb des gesetzlichen Minimums verdienen“, kritisiert NGG-Regionalchefin Manja Wiesner. Wie groß das tatsächliche Ausmaß der Lohn-Prellerei sei, zeige eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. Danach erhielten im Jahr 2016 bundesweit rund 1,8 Millionen Beschäftigte weniger als den Mindestlohn. Geschäftsführerin Wiesner beklagt zugleich eine mangelnde Kontrolldichte beim Zoll.

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