Gericht Messerangriff in Krefeld - Angeklagte haben sich nur verteidigt

Krefeld · Vier Männer sollen auf einen 33-Jährigen mit zwei Messern eingestochen haben. Das Opfer sitzt selbst in Untersuchungshaft.

 Die Justitia-Büste am Landgerichts.

Die Justitia-Büste am Landgerichts.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Am Dienstag, 16. April, endete ein Landgerichts-Verfahren gegen vier Männer aus Krefeld und Duisburg mit Freisprüchen. Sie mussten sich wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und zwei von ihnen sogar wegen versuchten Totschlags verantworten. Den 19 bis 52 Jahre alten Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie am 27. Juli des letzten Jahres zuerst auf einen 33-jährigen Mann in Oppum eingetreten und geschlagen und schließlich mit zwei Messern auf ihn eingestochen haben sollen.

So wie in der Anklage geschildert, dürfte die Tat allerdings nicht abgelaufen sein. Vielmehr könnte das mutmaßliche Opfer, welches derzeit wegen des Verdachts der Bedrohung und Körperverletzung selbst in Untersuchungshaft sitzt, im Rahmen einer verbalen Auseinandersetzung zuerst auf die Angeklagten losgegangen sein, die sich dann wiederum verteidigt haben.

Über mehrere Tage vor dem fraglichen Zeitraum war es bereits zu Auseinandersetzungen zwischen einem 52- und einem 23-jährigen Angeklagten mit dem späteren Opfer gekommen. Dabei spielte auch eine junge Frau eine Rolle. Aus Sicht des vermeintlich Angegriffenen habe er das Mädchen zufällig bei einem Spaziergang getroffen. Auf Nachfrage habe es gesagt, dass es zuhause rausgeflogen sei, weil ihre Eltern nicht mit ihrem Freund einverstanden seien. Der wiederum sitzt ebenfalls auf der Anklagebank. Die junge Frau habe ihm weiter erzählt, dass ihr Freund Drogen verkaufe und sie sich mit den Konsumenten prostituiere. Er habe Kontakt zu den Eltern aufgenommen und auch zu dem Freund. Der Vater des Mädchens habe ihn noch für seinen Einsatz gelobt.

Später sei der gleiche Vater, der nicht auf der Anklagebank saß, aber auf ihn mit den vier Angeklagten mit einem Messer losgegangen. Warum er das getan hat, konnte sich der Zeuge auch nicht erklären. Er selbst wollte nichts mit Prostitution, Rockerbanden und Drogen zu tun haben. So recht glauben wollten die Richter diese Geschichte allerdings nicht.

Die Staatsanwaltschaft sah bei den Angeklagten zumindest noch eine kleine Schuld. Sie forderte Freiheitsstrafen zwischen zweieinhalb Jahren bis hinunter zu einer Verwarnung nach Jugendstrafrecht. Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten; Freiheitsstrafe zwei Jahren zur Bewährung; Geldstraße von 90 Tagessätzen sowie eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. sp

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