Mehrfache Vergewaltigung: Richter spricht langjährige Haftstrafen aus

Wegen Zwischenrufen eines Angeklagten im Gerichtssaal drohte der Vorsitzende mit Handschellen.

Symbolbild

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Foto: Symbolfoto: Polizei

Krefeld. Wegen Vergewaltigung, Drogenbesitzes und schwerer Körperverletzung hat das Landgericht zwei Männer aus Tönisvorst (36) und Krefeld (35) zu siebeneinhalb Jahren sowie fünf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Nach der mehrtägigen Beweisaufnahme und den Zeugenaussagen des Opfers, von Nachbarn, Bekannten und Ermittlern sah es das Gericht als erwiesen an, dass beide Angeklagten vor einem halben Jahr die Mutter eines zwölfjährigen Jungen unter einem Vorwand in die Wohnung eines Freundes lockten und sie dann misshandelten und mehrfach vergewaltigten.

Dann drohten sie der verletzten Frau, sie an einen marokkanischen Zuhälter zu verkaufen und ihrem Kind etwas anzutun, wenn sie die Polizei riefe. Nachdem sich das Opfer einige Tage später der Mutter ihres Freundes anvertraut hatte, ging sie auf deren Anraten hin zur Polizei, und es kam zur Anklage.

Nach ihrer Aussage bei der Polizei war sie mit ihrem Sohn zu Verwandten ins Ausland geflüchtet, aber für den Prozess nach Krefeld gekommen.

Nach der Urteilsverkündung musste der Richter immer wieder den protestierenden Hauptangeklagten M. aus Tönisvorst zur Ordnung rufen.

Erst als der Richter ihm Handschellen androhte, hörten die Zwischenrufe auf. Der mehrfach vorbestrafte Mann wollte sich nicht mit dem Urteil abfinden, sondern sah sich vielmehr als unschuldig verfolgter Familienvater. Auch hatte er die Aussagen des Opfers schon zuvor in das Reich der Phantasie verwiesen. Er und sein Freund S. wären zwar mit der Frau in der Tatwohnung gewesen, aber man habe allenfalls in geselliger Runde eine Pizza verzehrt. Danach wäre jeder seines Weges gegangen. Er selbst hätte noch einen Freund getroffen, und nach einigen Bierchen sei er dann direkt zu Frau und Kindern gegangen.

Das sah die Kammer anders. Alle Beweismittel, Zeitbezüge und auch die Angaben des Opfers, sowohl während der Ermittlungen als auch in ihrer Zeugenaussage bei Gericht, seien in jeder Hinsicht detailliert, glaubwürdig und nachvollziehbar gewesen. Die Angeklagten indes hätten sich mehrfach widersprochen.

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