Familie Neues Unterhaltsgesetz bereitet Krefelder Rathaus Sorgen

Krefeld · Seit der Reform des Gesetzes sind die Ausgaben der Stadt um rund eine Million Euro im Jahr gestiegen. Nur wenig Geld fließt wieder in die Stadtkasse zurück.

 Ein Mann hält ein Baby auf dem Arm. Wenn Väter keinen Unterhalt zahlen, springt die Stadt ein. 

Ein Mann hält ein Baby auf dem Arm. Wenn Väter keinen Unterhalt zahlen, springt die Stadt ein. 

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Wenn Elternteile den Unterhalt für ihre Kinder nicht aufbringen können, hilft die Kommune aus und zahlt einen Unterhaltsvorschuss. Die finanzielle Belastung, die daraus resultiert, hat sich für die Stadt Krefeld in den Jahren 2016 bis 2018 um eine Million Euro erhöht. Grund dafür ist die Reform des Unterhaltsvorschusses, die seit Juli 2017 in Kraft ist. Gestiegen sind dadurch die direkten Mehrausgaben für unterhaltsvorschussberechtigte Kinder, aber auch die Ausgaben für mehr Personal, das in diesem Zusammenhang benötigt wird.

Je nach Alter sind sechs bis neun Euro mehr zu zahlen

Während die Anzahl der unterhaltsvorschussberechtigten Kinder jahrelang konstant bei rund 1900 lag, stieg sie nach Informationen der Stadt 2017 auf 2639 Kinder und im darauffolgenden Jahr auf 3244 Kinder. Der Anstieg ist dadurch zu erklären, dass das Anspruchs-Alter mit der Reform auf einschließlich 18 Jahre heraufgesetzt wurde. „Vorher war mit der Vollendung des zwölften Lebensjahres Schluss“, sagt Wolfram Gottschalk, Leiter des Fachbereichs Soziales bei der Stadt Krefeld. Und im Unterschied zu der Regelung vor 2017 haben Kinder und Jugendliche jetzt auch die vollen 18 Jahre Anspruch auf Unterhalt. Gottschalk erklärt: „Früher wurden höchstens sechs Jahre Unterhalt gezahlt.“ Hat ein Kind also beispielsweise von Geburt an Geld bekommen, war der Anspruch ab dem siebten Lebensjahr nicht mehr gegeben.

Zudem ist auch noch die Summe des Unterhaltes gestiegen. Anspruchsberechtigte erhalten jetzt je nach Alter sechs bis neun Euro mehr. „Dieser Betrag wird jährlich angepasst“, sagt der Bereichsleiter. Durch die höheren Beträge, vor allem aber durch die längere Dauer und somit die gestiegene Anzahl von anspruchsberechtigten Kindern, sei es also nicht verwunderlich, dass diese Mehrausgaben entstanden seien. Konkret heißt das, dass nach Abzug der Finanzierungsbeteiligung von Bund und Land und unter der Berücksichtigung der beigetriebenen Unterhaltsforderungen im Jahr 2016 noch rund 1,6 Millionen Euro (brutto 3,7 Millionen Euro) von der Kommune gezahlt wurden. Ein Jahr später waren es rund 1,8 Millionen Euro (brutto 4,8 Millionen Euro) und im Jahr 2018 schließlich 1,9 Millionen Euro. Das bedeutet eine Summe von rund 400 000 Euro.

Dabei ist die Rückholquote mit jährlich um die 700 000 bis 750 000 Euro verschwindend gering – bei steigenden Ausgaben. Das liege nicht mal am Unwillen der zahlungspflichtigen Elternteile, bei denen es sich nach Aussage der Stadt zu 96 Prozent um Väter handele. „Sie haben einfach nicht die Mittel. Oftmals müssen die Väter für mehrere Kinder zahlen, und wenn dann ein Betrag von beispielsweise 700 Euro zusammenkommt, ist das für einen Nicht- oder Geringverdiener nicht zu stemmen“, sagt Gottschalk.

Derzeit gibt es rund 4000 sogenannte Unterhaltsheranziehungsfälle in Krefeld. Also Fälle, in denen die Stadt Geld vorstreckt. Und durch die steigenden Fallzahlen hat sich auch der Personalbedarf erhöht. So wurde die Anzahl der Stellen seit dem Jahr 2016 bis jetzt von zehn auf 17 Personen erhöht. Die entstehenden Personal- und Sachaufwendungen würden ausschließlich von der Kommune getragen, heißt es seitens der Stadt. Der Aufwand hierfür sei um rund 590 000 Euro gestiegen.

Geeignetes Personal überhaupt zu finden sei hierbei noch ein ganz anderes Problem, sagt der Bereichsleiter. Zwar hat das Land angekündigt, ab dem 1. Juli dieses Jahres die Eintreibung des Unterhaltsvorschusses zu übernehmen und zentral beim Landesamt für Finanzen zu organisieren, doch handelt es sich dabei nur um die neuen Fälle. „Die ganzen Altfälle bleiben bei der Kommune. Das bedeutet, dass ein Kind, das am 30. Juni 2019 geboren wird und ab diesem Tag unterhaltsvorschussberechtigt ist, noch die vollen 18 Jahre in unseren Aufgabenbereich fällt“, sagt Gottschalk. Die Entlastung sei also erst in vielen Jahren zu spüren.

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