Lange Messer aus den Socken gezogen

Geistig behinderter Angeklagter wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen.

Krefeld. "Das darf man nicht." In möglichst einfacher Sprache erklärt der Vorsitzende Richter der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts dem 26-jährigen Angeklagten das Urteil. Darin wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus abgewiesen. Nach der Beweisaufnahme hatte sogar die Staatsanwältin in ihrem Abschlussplädoyer die Abweisung des Antrages gefordert.

Grund für die Gerichtsverhandlung war ein Vorfall im August des vergangenen Jahres. Gegen 4.15 Uhr hat der geistig behinderte Angeklagte auf dem vor der Kulturfabrik liegenden Parkplatz an der Dießemer Straße einen 22-jährigen Mann verfolgt, der gerade mit seinen Freunden nach Hause gehen wollte. Dabei hat er ein 30 Zentimeter langes Messer aus seiner Socke gezogen und nach Angaben des Opfers "Verpiss dich!" gerufen.

Als ein weiterer Zeuge darauf aufmerksam wurde und eingreifen wollte, zog der Angeklagte noch ein Messer aus seiner Socke. Gemeinsam gelang es mehreren Männern schließlich, den 26-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei am Boden zu halten.

Vor Gericht sagte der Angeklagte, dass er in Notwehr gehandelt habe. Zwei Jungs seien gekommen, die ihn schlagen wollten. Dem schenkte das Gericht allerdings keinen Glauben.

In seinem Urteil hielt es dem jungen Mann, der zur Zeit in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen in Schleswig-Holstein lebt, aber zugute, dass er sich dort gut eingelebt hat und nicht mehr straffällig in Erscheinung getreten ist.

Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte dem Angeklagten, der seit seiner Geburt durch einen Sauerstoffmangel im Gehirn behindert ist, das Bildungsniveau eines Vorschulkindes und die Persönlichkeit eines Neunjährigen zu haben. Ohne Betreuung komme er nicht klar. Zur Tatzeit war er demnach schuldunfähig. In der jetzigen Anstalt sei er geradezu ideal aufgehoben und die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus hätte eher negative Folgen für seine weitere Entwicklung. sp

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