Landtagswahl: Jeder Krefelder hat diesmal zwei Stimmen

168 000 Krefelder können am 9. Mai ihr Votum abgeben.

Krefeld. Rund 168 000 Krefelder sind zur Teilnahme an der Landtagswahl am 9. Mai aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen sind in den vergangenen Tagen von den städtischen Mitarbeitern verteilt worden. Wer glaubt, in Krefeld wahlberechtigt zu sein, aber keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich ab Montag bis zum einschließlich 23. April ans Wahlbüro im Rathaus, Eingang A 5, St.-Anton-Straße, Telefon 861367 oder 861368 wenden, um sicherzustellen, dass er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Das Briefwahlbüro hat montags bis mittwochs von 8 Uhr bis 17 Uhr, donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Wahl, 7. Mai, ist das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

Sobald man seine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann man im Briefwahlbüro - falls erforderlich - die Briefwahl beantragen. Dort kann man die für die Briefwahl erforderlichen Wahlscheine bekommen. Falls man die Unterlagen zugeschickt bekommen möchte, muss man dies an der dafür vorgesehenen Stelle der Wahlbenachrichtigung vermerken. Wer den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für einen anderen stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

Die Briefwahl können Krefelder Wahlberechtigte auch diesmal wieder bequem im Internet beantragen. Auf der Seite www.krefeld.de findet man den Link zum Briefwahlantrag direkt auf der Startseite unter "Interessantes".

Für die Wahl ist die Stadt in die zwei Wahlbezirke Krefeld I und Krefeld II eingeteilt. In diesen Bezirken treten bis zu acht Kandidaten mit einem Direktmandat an. Die Wähler in Nordrhein-Westfalen haben diesmal zwei Stimmen, sie können wählen, welche Partei und welcher Abgeordnete als Direktkandidat in den Landtag einziehen sollen, der im Regelfall 187 Sitze haben wird. Das Wahlergebnis bildet die Ausgangsbasis für die Wahl des Ministerpräsidenten und die Verabschiedung der Gesetze.

Die neuen Abgeordneten des Landtages werden in 128 Wahlkreisen und aus den Landeslisten der Parteien gewählt. Die geprüften und zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Krefelder Wahlkreise sind im Amtsblatt der Stadt Krefeld (Nummer 14) bekannt gemacht. Es liegt im Rathaus und Stadthaus und in den Bürgerservice Büros aus und ist auf der Homepage der Stadt unter dem Suchbegriff "Amtsblätter" zu finden.

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