Landgericht: Psychisch kranke Frau würgt ihren Sohn

Eine 41-jährige Mutter gab vor Gericht an, dass sie Attacke von Stimmen befohlen bekommen hat. Das Landgericht hat die Einweisung in eine Psychiatrie angeordnet.

Krefeld. Das Landgericht Krefeld hat die Einweisung einer 41-jährigen Krefelderin wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen in die Psychiatrie angeordnet. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der psychisch kranken Frau, die zur Zeit in der Klinik Königshof behandelt wird, blieb eine Haftstrafe wegen mangelnder Einsichts- und Schuldfähigkeit erspart.

Sie hat im März 2009 ihren sechsjährigen Sohn in seinem Bett gewürgt. Unter Tränen gab die Angeklagte vor der ersten großen Strafkammer Auskunft zu jenem Abend. Nachdem sie ihre Kinder ins Bett gebracht hat, habe sie in der Wohnung gesessen und Stimmen gehört. Diese hätten sie vor Kinderschändern gewarnt, die ihrem Nachwuchs etwas antun wollten. Als "heilige Maria Mutter Gottes" solle sie ihr Kind deswegen erlösen. Erst nachdem das schlafende Kind aufwachte, sei sie zur Besinnung gekommen. Genau könne sie sich nicht mehr daran erinnern. "Ich bereue es sehr", sagte die Angeklagte.

Der Sohn schlief danach weiter, hatte aber Würgemale am Hals und Stauungsblutungen in der Gesichtshaut und den Augen. Das fiel den Großeltern und dem zuständigen Sozialarbeiter am nächsten Tag auf. Ein Rechtsmediziner sagte vor Gericht, dass das Kind länger als 20 Sekunden gewürgt worden sei.

Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die Bewährungszeit dauert fünf Jahre. Außerdem muss die Frau regelmäßig ihre Medikamente nehmen und darf ihre drei Söhne nur unter Bewachung des Jugendamtes sehen.

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