Landgericht: Muss Bodo H. für immer hinter Gitter?

41-Jähriger wegen vier Überfällen angeklagt.

Krefeld. Wegen vierfachen bewaffneten Raubes und Diebstahls muss sich seit Dienstag der 41-jährige Bodo H. vor der zweiten großen Strafkammer des Landgerichts verantworten. Er hat die Überfälle vom März dieses Jahres gestanden.

Bei denen war der Angeklagte immer nach demselben Muster vorgegangen. Er kundschaftete kleine Geschäfte aus, die er dann bewaffnet mit einer echt wirkenden Pistole und maskiert mit hochgezogenem Rollkragen überfiel. Dabei wirkte er fahrig und nervös, bestätigen Zeugen übereinstimmend. Sie leiden teilweise noch heute unter den psychischen Folgen der Überfälle.

Nach der Scheidung der Eltern sei sein Mandant im Heim aufgewachsen, schilderte dessen Rechtsanwalt. Mit 13 Jahren habe er bereits Haschisch konsumiert und sei als 18-Jähriger das erste Mal straffällig geworden. Straftaten habe er nur zur Finanzierung seiner Drogensucht begangen. Deshalb möchte Bodo H. eine Therapie machen.

Wegen schweren Raubes war der Angeklagte 1994 in Köln schon einmal unter falschem Namen verurteilt worden. Als er nach einem Ausbruch wieder festgenommen wurde, ergab die Überprüfung der Fingerabdrücke, das es sich um den gesuchten Bodo H. handelt. "Da waren die zwei gespaltenen Persönlichkeiten wieder zusammengeführt", meinte lächelnd Richter Luczak.

Der Auszug aus dem Bundes-zentralregister ergab eine Reihe von Vorstrafen mit zusammen rund 20 Jahren Gefängnis. "Wir müssen auch die Frage der Sicherungsverwahrung prüfen", sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak.

Am nächsten Freitag wird weiter verhandelt. dw

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