Landgericht: Attacke mit Pfefferspray

34-jähriger Krefelder kam mit einer Bewährungsstrafe davon — er war zur Tatzeit psychisch erkrankt.

Landgericht: Attacke mit Pfefferspray
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat die zweite große Strafkammer des Landgerichts einen 34-jährigen Krefelder zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Weil der Mann strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Angeklagt war ein Vorfall vom 5. November 2012. Damals hatte der Angeklagte drei Mitarbeiter der Stadtwerke (SWK), die seinen Stromzähler auf der Hubertusstraße ausgebaut hatten, mit Pfefferspray attackiert. Einer der SWK-Mitarbeiter hatte dadurch erhebliche Augenprobleme erlitten und war einige Tage krankgeschrieben. Die beiden anderen SWK-Mitarbeiter waren weniger schwer getroffen worden.

Der Vorfall war zwischenzeitlich auch vor dem Amtsgericht verhandelt worden. Doch weil der Angeklagte nach eigenen Angaben zum Tatzeitpunkt psychisch erkrankt war, musste der Vorgang an das Landgericht abgeben werden.

Der 34-jährige Krefelder gab jetzt im Prozess seine Tat zu und bedauerte sein Verhalten. Das Landgericht hatte nun zu prüfen, ob neben einer Bestrafung auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angebracht wäre.

Nach Auffassung des beauftragte Gutachters befindet sich der 34-Jährige in ärztlicher Behandlung und lebt in geordneten Verhältnissen. Wenn er regelmäßig Medikamente nimmt, drohe wohl kein Rückfall.

Der Vorsitzende Richter, der mit großem Einfühlungsvermögen die Verhandlung führte, berücksichtigte die Krankheit des Angeklagten: „Wir respektieren, dass Sie damals gesundheitliche Schwierigkeiten hatten“.

Die Kammer war überzeugt davon, dass der Angeklagte für die damalige Tat nur eingeschränkt verantwortlich war, und deshalb habe man auch eine Strafe im unteren Bereich gewählt.

Die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie wurde zwar vorsichtshalber beschlossen, doch genau so wie das Urteil zur Bewährung ausgesetzt.

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