Kunden ärgern sich über blumenloses Ostern

Blumen gehören zu Ostern wie der Becher zum Ei: Das neue Ladenöffnungsgesetz verhagelte aber vielen Floristen das Geschäft.

Krefeld. Wer den Ostersonntag mit frischen Blumen beginnen wollte, stand vielerorts vor verschlossener Tür: Das 2006 verabschiedete Ladenöffnungsgesetz des Landes untersagt nämlich den Verkauf am ersten von zwei aufeinander folgenden Feiertagen. "Ich finde es verrückt, dass denen das nach vielen Jahrzehnten plötzlich einfällt", sagt Gudrun Meyers und sorgt vor: Sie hat schon am Samstag ihren Osterstrauß gekauft. "Rückschritt in die 60er Jahre"

Verärgert waren aber nicht nur die Kunden. Auch die Krefelder Händler sehen die Regel mit Skepsis: Lutz Peerenboom von "Blütenreich" an der Marktstraße gibt zu bedenken, dass Blumen ein Kulturgut seien, für das der Verkauf nicht untersagt werden dürfe. "Angesichts der Liberalisierung der Öffnungszeiten ist dies ein Rückschritt in die 60er Jahre." Das Gesetz verhagelt den Händlern das Geschäft: "Für uns bringt der Ostersonntag den Umsatz einer gesamten Woche." Daher gebe es auch viele in der Branche, die das Thema offensiv angegangen seien, weiß der Florist.

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