Theater-GmbH: Die Argumente bröckeln

Das Theater soll zur GmbH werden, weil angeblich das Finanzamt Druck macht. Daran tauchen nun Zweifel auf.

Krefeld. Das Hauptargument für die Umwandlung des Theaters in eine GmbH beginnt zu bröckeln. Bleibt das Haus wie bisher eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), sind nach WZ-Recherchen weder steuerliche Nachteile noch eine Nachzahlung in Millionenhöhe zu befürchten. Eben dieses Szenario hat die Stadt bislang an die Wand gemalt.

Nun wird immer rätselhafter, was es mit dem angeblichen "Druck" der Finanzbehörden auf sich hat. Denn das Finanzministerium NRW widerspricht der Auffassung der Stadt Krefeld. Sprecher Daniel Moritz kann zwar wegen des Steuergeheimnisses nicht zum Einzelfall Stellung nehmen, verweist aber auf §4, Nr.20 des Umsatzsteuergesetzes. Darin sind "Theaterleistungen einer Gemeinde von der Umsatzsteuer befreit", betont Moritz auf Anfrage.

Zwar gebe es unterschiedliche Auffassungen, ob das auch für den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden gelte - in diesem Fall Krefeld und Mönchengladbach. Doch "in der Regel" sei auch dann von einer Befreiung auszugehen, da das Theater die im Gesetz verlangten "kulturellen Aufgaben" erfüllt. Das örtliche Finanzamt hat dann keinen Spielraum: Es muss die Umsatzsteuer erlassen.

Auf diesen Paukenschlag reagiert die Stadt gelassen. Die Auskunft des Finanzministeriums sei "tendenziell zutreffend", erklärt Stadtsprecher Timo Bauermeister. Dennoch sei die Umsatzsteuerfreiheit vom Krefelder Finanzamt "angezweifelt" worden. Es habe "bis heute seine Auffassung unverändert gegenüber der Stadt vertreten".

Außerdem - und das ist neu - sei die Umsatzsteuer nicht das eigentliche Problem: "Die ertragssteuerliche Problematik ist wesentlich schwieriger, sowohl was Lösungsmöglichkeiten als auch die möglicherweise drohende finanzielle Belastung betrifft." Bauermeister bekräftigt, was die Stadt schon vor Tagen kundgetan hat: Das Finanzamt droht, dem Theater als GbR den Status der Gemeinnützigkeit zu entziehen. Mit möglichen Nachforderungen aus zehn Jahren drohe, wie berichtet, ein Millionenschaden.

Licht ins Dunkel dieser widersprüchlichen Aussagen könnte wohl allein das Krefelder Finanzamt bringen. Doch dort bleiben alle Anfragen der WZ unbeantwortet. Viel sagen dürften die Beamten wohl ohnehin nicht: Sie müssen das Steuergeheimnis hüten.

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