Krefelder zahlt Handy mit Falschgeld

24-Jähriger zu 26 Monaten Haft verurteilt.

Krefelder zahlt Handy mit Falschgeld
Foto: Volker Hartmann

Krefeld. Am Freitag verurteilte das Amtsgericht einen 24-jährigen Krefelder zu 26 Monaten Haft. „Er hat Falschgeld in Umlauf gebracht sowie räuberischen Diebstahl und gefährliche Körperverletzung an seinem Opfer begangen, dem er in betrügerischer Weise ein Handy abkaufen wollte“, zählte der Richter die Straftaten auf. Die 29-jährige Krefelderin hatte ein neuwertiges Mobiltelefon annonciert, worauf sich der Täter gemeldet hatte. Er habe das Geld in einem Umschlag vor einem Spielkasino gefunden - insgesamt 800 Euro in Fünfziger-Scheinen, die er zu Hause als Falschgeld identifizierte. Um sich Geld für seinen Drogenkonsum zu verschaffen, habe er das Falschgeld gegen das Handy tauschen wollen, um es dann weiterzuverkaufen.

Doch die Frau war vorsichtig, weil ein Verwandter schon einmal mit Falschgeld betrogen wurde. Deshalb hatte sie sich einen Leuchtstift besorgt, mit dem man Fälschungen sichtbar machen kann. Außerdem hatte sie eine Freundin hinzu gebeten, die sich um die Kinder kümmerte. Als der Angeklagte im August letzten Jahres in der Wohnung der Frau erschien, inspizierte er das Handy und die Rechnung über 800 Euro. Dann legte er das Geld auf den Herd in der Küche. Als die Frau sagte, sie wolle das Geld auf Echtheit prüfen, schnappte sich der Mann das Handy und eilte zur Haustür.

Die Frau schrie auf und rannte ihm hinterher. Beim Versuch, den Mann festzuhalten, stolperten beide und fielen die Treppe hinunter. Noch immer versuchte die Frau, den Mann am Bein festzuhalten, worauf er zutrat. Dabei verletzte er sein Opfer, das Prellungen an Hand, Knie und Gesicht davontrug. Schlimmer jedoch sei die posttraumatische Belastungsstörung, die ein Psychiater diagnostizierte. Seit fünf Monaten sei sie arbeitsunfähig und habe Angst, die Wohnung zu verlassen. „Ich bin eigentlich eine selbstbewusste, starke Frau, aber das hat mich mehr aus der Bahn geworfen, als ich dachte“, sagte sie. Das Gericht berücksichtigte das Geständnis des Täters und seine Entschuldigung, lastete ihm aber an, dass er einschlägig vorbestraft ist und während der Bewährung erneut straffällig wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort